Deutsche Tauschbörsianer verurteilt

Eigenen Angaben zufolge hat der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft zwei Verfahren gegen illegale Musikanbieter erfolgreich abgeschlossen. Weitere Verfahren haben die Musikfirmen bereits eingeleitet.

Nach einem Bericht des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft sei ein Auszubildender in Cottbus, der mehrere tausend Musiktitel illegal bei KaZaa angeboten haben soll, zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro - die zivilrechtlich im Vergleichsweg vereinbart wurden - und zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen (wegen geringen Einkommens) zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt worden. Die Identität des 23-Jährigen haben der zuständige Internet Service Provider auf Anfrage der Staatsanwaltschaft mitteilen müssen. Zudem laufe derzeit ein Strafverfahren gegen einen 57-jährigen Lehrer aus dem Raum Stuttgart, der einige Tausend Titel illegal heruntergeladen haben soll, hieß es weiter.

In Deutschland sei die Kenntnis der Rechtslage im Hinblick auf "Tauschbörsen"-Angebote am höchsten in ganz Europa. Eine Studie, die im Auftrag des internationalen Tonträgerverbandes IFPI von der GfK in Deutschland, Großbritannien, Dänemark und Frankreich durchgeführt wurde, ergab, dass 79 Prozent der Befragten deutschen Internet-User wissen, dass die Nutzung von Musikangeboten in Tauschbörsen illegal ist. 72 Prozent aller Befragten wissen, dass Rechtsverfahren gegen illegale Musikanbieter im Internet eingeleitet wurden. (bsc)

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