Das CE-Zeichen in Theorie und Praxis

CE-Historie

Die Europäische Union hat 1989 erstmals die für alle Mitgliedsstaaten bindenden EMV-Richtlinien verabschiedet. Das Ziel war, die Gesetzeslage und die technischen Normen zu harmonisieren. Dies sollte Wettbewerbsbehinderungen, die durch unterschiedliche nationale Anforderungen an ein Produkt gestellt wurden, beseitigen. Die EMV-Richtlinie legte europaweit fest, welche Anforderungen ein elektrisches oder elektronisches Gerät hinsichtlich elektromagnetischer Verträglichkeit erfüllen musste.

Die EMV-Richtlinien zwangen alle Mitgliedsstaaten, die Grenzwerte in nationale Gesetze umzusetzen. Sie hatten somit noch keine rechtlichen Folgen für die Hersteller. Die erste Umsetzung der europaweiten EMV-Vorgaben erfolgte 1992 mit der Verabschiedung des EMV-Gesetzes (EMVG) durch das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT). 1995 erfolgte eine erste Novellierung des EMVG, die festlegte, dass seit dem 01.01.1996 alle Geräte mit dem CE-Zeichen versehen sein müssen.

Mit dieser Kennzeichnung und einer beigefügten EU-Konformitätserklärung garantiert der Hersteller oder Importeur, dass das in den Handel gebrachte Gerät die Grenzwerte für Störemissionen und Störfestigkeit nicht überschreitet. In der zweiten Änderung des deutschen EMV-Gesetzes 1998 wurden vorerst die letzten Umsetzungen und Angleichungen an die europäischen EMV-Richtlinien vorgenommen.

Am 01.01.1998 haben sich auch die Zuständigkeiten für Einhaltung und Überwachung sowie Novellierung des EMV-Gesetzes geändert. So übernahm nach der Auflösung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) die weitere Überarbeitung der EMV-Vorschriften. Zusätzlich wurde das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) restrukturiert und in die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) umbenannt. Sie überwacht jetzt die gesetzlichen Vorgaben des EMV-Gesetzes und greift bei Verstößen regulierend ein.