Roaming, Stand-by-Vorgaben, Elektronischer Personalausweis

Das ändert sich 2010

Elektronischer Personalausweis

Im November 2010 wird der elektronische Personalausweis eingeführt. Neben dem neuen Scheckkartenformat wird jeder elektronische Personalausweis einen RFID-Chip enthalten. Dieser speichert diejenigen Daten elektronisch, die auf den jetzigen Personalausweisen in gedruckter Form stehen. Dadurch soll es möglich werden, sich im Internet und an Automaten eindeutig zu identifizieren, heißt es aus dem Bundesinnenministerium (BMI). Der elektronische Personalausweis bietet neben dem Identitätsnachweis im Internet noch die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur auf den Chip zu laden. Damit wird die eigenhändige Unterschrift rechtsverbindlich in der digitalen Welt abgebildet. Auch werden auf dem Personalausweis biometrische Daten gespeichert: Auf dem Ausweis wird ein digitales Foto enthalten sein. Auf freiwilliger Basis können zudem zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.

Mit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ändern sich unter anderem die Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden jetzt Gegenstände für zu einem Netto-Anschaffungspreis von 410 Euro, beispielsweise also Netbooks oder Smartphones. Der Kaufpreis dieser Gegenstände kann bereits im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Die genannten Angaben stammen vom Branchenverband BITKOM. (mje)