Consulting: Beraterphrasen kosten nichts

Ein Urteil schützt Consulting-Kunden vor schlechten Leistungen. Der Bund deutscher Unternehmensberater begrüßt die Entscheidung.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Rechte mangelhaft beratener Unternehmen gestärkt (Urteil vom 2. November 2005 - 15 U 117/04). Der erst jetzt veröffentlichten Entscheidung zufolge stellen "völlig unbrauchbare" Beratungsleistungen einen Schaden dar, der Vergütungsanspruch des Consultants kann daher entsprechend gekürzt werden. Die Düsseldorfer Richter nannten auch Mindestanforderungen an eine betriebswirtschaftliche Beratungsleistung, sie orientierten sich dabei an den Förderrichtlinien des Bundes.

Zur Beratung gehört demnach eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens und der im Einzelnen ermittelten Schwachstellen, konkrete Verbesserungsvorschläge sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung. Es genüge nicht, die Beratungsergebnisse lediglich mündlich zu erläutern. Das OLG betont des Weiteren, dass "bloße Leerformeln" oder die "Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten" keine Leistung darstellen.