Chancengleichheit ist oberstes Gebot

Wettbewerb schaffen ist wichtigste Aufgabe

"Der Wettbewerb muß in Deutschland kommen, nicht nach Deutschland", betonte Stefan Schwarz, Sprecher des Verbandes für Telekommunikation und Mehrwertdienste in Bonn. Der VTM erstellte im Auftrag seiner 26 Mitglieder eine Studie zu diesem Thema, an der auch Vertreter der britischen (Oftel) und amerikanischen Regulierungsbehörden (FCC) mitwirkten. Zusammenfassend gelangt die Studie zu folgenden Ergebnissen (Auszug):

Die Regulierungsbehörde muß sich auf wettbewerbsrelevante Aufgaben konzentrieren. Die Schaffung von Wettbewerb und die Beseitigung von Marktzutrittsschranken ist dabei die wichtigste Aufgabe der Behörde. Viele Aufgaben der bisherigen Behörden können haushaltsentlastend durch industrielle Selbstverwaltung wahrgenommen oder privatisiert werden. Die Behörde muß eine aktive Mißbrauchsaufsicht betreiben und auf Beschwerden der Marktteilnehmer reagieren. Die Verfahrensmaximen müssen Effizienz, Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten sein und sich aus dem Gesetz entwickeln. Die Grundsatzentscheidungen für den Aufbau der Behörde - insbesondere über die personelle Besetzung der Leitungsebene - müssen noch im ersten Quartal getroffen werden. Beschlußkammern für alle Sachgebiete sind bis zum Sommer 1997 kompetent zu besetzen und müssen ihre Aufgaben sogleich vorbereiten. Neben den für Einzelfälle zuständigen Beschlußkammern sind zugleich Abteilungen zu schaffen, die Regulierungsgrundsätze entwickeln.

Die Autoren der Studie leiteten die Anforderungen unter anderem aus Erfahrungen ab, die ausländische Kommunikationsunternehmen in bereits liberalisierten Märkten bei dem Aufbau von Wettbewerb im Verhältnis zum marktbeherrschenden Unternehmen und den Regulierungsbehörden gesammelt haben. Laut VTM zeigt der internationale Vergleich, daß die Regulierungsbehörde in Ausfüllung der gesetzlichen Vorgaben einen abstrakten und gleichzeitig pragmatischen Katalog von Zielen, Handlungsmaximen und Entscheidungsrichtlinien braucht. Außerdem verlange der im Telekommunikationsgesetz verankerte Auftrag zur Marktöffnung ein proaktives und aggressives Selbstverständnis. Zögerliches und reaktives Verhalten von Regulierungsbehörden habe im Ausland dazu geführt, daß die Monopolstellung des historisch marktbeherrschenden Anbieters praktisch unangetastet blieb.