Chancengleichheit ist oberstes Gebot

Behörde muß Anfang 1998 sattelfest sein

Warum es der Industrie so eilig ist mit der Schaffung der Regulierungsbehörde (siehe dazu auch Editorial), konnte Bötsch anfangs nicht verstehen, da sie doch erst am 1. Januar tätig werden könne. Die Flut von Argumenten seitens der Teilnehmer überzeugte ihn dann doch. "Die Behörde muß am 1. Januar 1998 voll funktionsfähig sein, damit kein Vakuum entsteht", erklärte etwa Hans-Willi Hefekäuser von der Telekom. Die Spitze der Organisation müsse am Aufbau und an der Entwicklung beteiligt sein. Die Forderung nach einem reibungslosen Übergang (das BMPT ist bis 31. 12. 1997 Treuhänder für die Regulierungsbehörde) zog sich wie ein roter Faden durch die Stellungnahmen von DIHT (Deutscher Industrie- und Handelstag), BVB (Bundesverband Informations- und Kommunikationsindustrie), BDI (Bundesverband der Industrie) und denen der Wirtschaftsvertreter. Joachim Tresp vom BVB beklagte in diesem Zusammenhang, daß der BVB nicht eingeladen worden sei und erst knapp vor dem Termin von der Veranstaltung erfahren habe.

Vor einer falschen Weichenstellung warnte auch die Arbeitsgemeinschaft Telekommunikations-Mehrwertdienste des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau). "Die Regulierungsbehörde bestimmt weitgehend die Attraktivität des Standorts Deutschland im internationalen Vergleich des Telekommunikationsmarktes und entscheidet darüber, ob sich erwünschte Investitionen inländischer und ausländischer Anleger sowie erwartete Beschäftigungseffekte einstellen werden." Die Aufgaben der Behörde gingen weit über die des Kartellamtes hinaus: sie müsse Wettbewerb schaffen, während das Kartellamt im wesentlichen Wettbewerb bewahre. Wie im TKG formuliert, sei eine enge Zusammenarbeit beider essentiell.