Chaos Computer Club

CCC fordert nach Telekom-Spitzelaffäre wirksamen Schutz vor Datenverbrechen

Angesichts der immer weiter eskalierenden Enthüllungen über die Spitzelpraktiken der Telekom und anderer deutscher Großkonzerne fordert der Chaos Computer Club eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzes und eine Ächtung von Datenverbrechen in Deutschland.

Der Grundsatz der Datensparsamkeit habe sich laut CCC in Jahrzehnten des Experimentierens mit freiwilligen Verpflichtungen und einem Datenschutzrecht ohne nennenswerte Sanktionsmöglichkeiten nicht in der Praxis durchsetzen lassen. Daher sei angesichts der massiven Datenskandale die Zeit gekommen, durch wirksame Maßnahmen die Unternehmen und Behörden zu verpflichten, so wenig Daten wie möglich zu speichern und den Umgang damit strenger zu kontrollieren. Das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zur digitalen Intimsphäre festgestellte Recht auf Schutz vor der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen müsse endlich in konkrete Gesetze gefasst und in der Praxis umgesetzt werden. Der durch das Zusammenführen verschiedener Datenbestände erst ermöglichte tief greifende Einblick in das Leben jedes Einzelnen stelle eine signifikante Gefahr für die freie Entfaltung der Persönlichkeit dar und müsse mit drakonischen Strafen belegt werden. Die derzeitige Behandlung von Datenverbrechen als Kavaliersdelikt sei in keiner Weise den Folgen für den Einzelnen angemessen.

Der Chaos Computer Club fordert daher: Sofortiger Stopp der Vorratsdatenspeicherung, vollständiger Verzicht auf die Erhebung und Aufzeichnung nicht benötigter Verbindungsdaten, rechtliche Sanktionierung und Einführung eines Schadenersatzanspruches für Opfer der Datenverbrechen, persönliche Haftbarkeit von Vorständen und Geschäftsführern für Datenverbrechen ihres Unternehmens, uneingeschränktes sofortiges Auskunftsrecht der Bürger gegenüber Unternehmen bezüglich der über ihn gespeicherten Daten, Verarbeitung und Speicherung von Daten deutscher Bürger außerhalb des Geltungsgebietes des deutschen Datenschutzrechts nur mit aktiver Zustimmung des Betroffenen, Kontrolle und Regulierung von privaten Schnüffelfirmen, die Position des Datenschutzbeauftragten muss gestärkt werden, Datenschutz in Europa wirkungsvoll durchsetzen und Schutz vor Whistleblowern. (jdo)