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ByoD - Private Hardware in der Firma nutzen

Wer haftet bei Ausfall oder Verlust?

Dabei muss zudem verabredet werden, wer bei einem Ausfall oder Defekt der privaten Hardware haftet. Dies bedeutet, dass vor der Anschaffung privater IT genau zu regeln ist, wie die Wartung der privaten Geräte durchgeführt wird, ob und auf welchem Wege also vom Arbeitgeber Ersatz zu beschaffen ist, ob eventuell Leihgeräte für die Ausfallzeit bereitgehalten werden und wer für den Verlust eines Gerätes letztlich haftet. Denn normalerweise muss ein Betriebsmittel dem Mitarbeiter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, und ein Ausfall dieses Arbeitsmittels fällt in das Risiko der Firma. Hier kann ein Rundum-Sorglos-Paket eine Option sein; Hardwareanbieter offerieren bereits seit geraumer Zeit ByoD-Betreibermodelle, die auch Szenarien für den Ausfall privater Geräte beinhalten.

Der Zuschuss des Arbeitsgebers zum privaten PC muss darüber hinaus steuerlich betrachtet werden. Hier stellt sich die Frage, inwieweit der gewährte geldwerte Vorteil zu versteuern ist oder ob der Betrag, der gegebenenfalls über dem Zuschuss des Arbeitgebers liegt, sogar als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Zu regeln ist schließlich auch, wem die möglicherweise ebenfalls privat angeschaffte Software (etwa Apps) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehört oder ob ein Zuschuss zum Gerät nur als Darlehen gewährt wird und demgemäß in Raten zurückzuzahlen ist, sollte das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet werden.