Bundestag beschließt Call-by-Call im Ortsnetz

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit den Stimmen aller Parteien außer der PDS die Einführung von Call-by-Call im Ortsnetz ab dem 1. Dezember beschlossen. Damit können Verbraucher in Deutschland mit günstigeren Telefon-Ortstarifen rechnen.

Wie berichtet hatte der Bundesrat am 12. Juli die vom Bundestag beschlossene Einführung von Call-by-Call-Verbindungen im Ortsnetz zunächst gestoppt. Einige Bundesländer hatten argumentiert, die geplante Änderung werde lokale Telefon-Netzbetreiber in Ballungsräumen benachteiligen.

Anfang dieser Woche hatte sich der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat jedoch auf die entsprechende Änderung des Telekommunikations-Gesetzes geeinigt. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt jetzt als sicher.

Damit können Kunden der Deutschen Telekom vom 1. Dezember 2002 an nicht nur Ferngespräche, sondern auch Ortsgespräche mit anderen Telefongesellschaften führen, ohne ihren Telekom-Anschluss kündigen zu müssen. Varianten sind hier die Voreinstellung der Telefonate über einen anderen Anbieter (Preselection) oder das "klassische" Call-by-Call, bei dem man sich vor jedem Gespräch neu für einen Anbieter entscheidet. Der verstärkte Wettbewerb dürfte dazu beitragen, dass für Ortsgespräche geringere Kosten anfallen.

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes geschieht nicht freiwillig, sondern auf Druck der EU-Kommission. Eine Richtlinie der EU-Kommission besagt, dass spätestens zum 1. Januar 2000 Call-by-Call-Gespräche in den Ländern der EU möglich sein müssen. Da dies in Deutschland nicht der Fall ist, hatte die EU-Kommission bereits im Juli 2000 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht. Dort hätte die Regierung schlechte Aussichten auf Erfolg, da die EU-Regeln für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind und in allen Ländern bis auf Griechenland und Deutschland umgesetzt wurden. (jma)