Bundesnetzagentur: UKW-Frequenzen für jedermann

Radioprogramm zum Selbermachen: Dank einer Entscheidung der Bundesnetzagentur ist der Weg frei für Handys und MP3-Player, die Musik über UKW-Wellen versenden können.

Die Bundesnetzagentur erlaubt es der Allgemeinheit seit neuestem, einige UKW-Frequenzen für drahtlose Audio-Funkanwendung mit geringer Sendestärke zu nutzen. So kann beispielsweise ein MP3-Player Musik per Funk ans Autoradio oder andere UKW-Empfänger, die die entsprechenden Frequenzen unterstützen, übermitteln. Mit Verweis auf §55 des Telekommunikationsgesetzes erteilte die Agentur die Erlaubnis zur Nutzung einiger Frequenzbereiche in den Spektren von 87.5 bis 108 MHz, 863 bis 865 MHz und 1795 bis 1800 MHz für jeden interessierten Bürger. Diese Zuteilung ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.

Natürlich genehmigt die Agentur nur das Funken mit extrem niedriger Energie - man will schließlich keine Freibriefe für Piratensender ausstellen. Für die Frequenzen 863 bis 865 MHz ist eine maximale Sendeleistung von 10 mW erlaubt, für die 1795 bis 1800 MHz von 20 mW und für 87,5 bis 108 MHz von 50 mW. Das genügt z.B. zur analogen Übertragung von Musiksignalen zwischen zwei Endgeräten und wird derzeit bereits von einigen Herstellern beliebäugelt. Samsung stellte bereits im Rahmen der letzten CeBIT ein Handy mit FM-Sender vor, das Stereo-Sound in glasklarer Qualität an HiFi-Equipment streamte. Sony Ericsson setzt auf Zubehör: Mit Hilfe des MMR-60 lässt sich jedes Walkman-Handy des Herstellers um einen FM-Sender erweitern. Der Vorteil der UKW-Lösung: Der Empfänger muss nicht Bluetooth- oder WiFi-fähig sein! Musik lässt sich ganz ohne Kabel z.B. vom Handy oder MP3-Player auf das Autoradio übertragen. (Areamobile/mja)