Leistungsschutzrecht

Bundeskartellamt leitet kein Missbrauchsverfahren gegen Google ein

Zwölf Presseverlage und Google liefern sich seit Monaten einen umfassenden Streit um die Bezahlung von Verlagsinhalten im Netz. Nun mussten die Verlage einen heftigen Dämpfer bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes hinnehmen.

Das Bundeskartellamt wird im Streit deutscher Presseverlage mit Google ums Durchsetzen des Leistungsschutzrechtes kein Missbrauchsverfahren gegen den US-Konzern (PDF-Link) einleiten. Die Behörde bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Zusammen mit der Verwertungsgesellschaft VG Media hatten zwölf Verlage Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen." Das Bundeskartellamt beobachte unabhängig von der Beschwerde der VG Media das konkrete Verhalten und die belegbaren Reaktionen von Google auf die Forderungen der einzelnen Verlage oder der VG Media und werde gegebenenfalls die Einleitung eines Kartellverfahrens gegen Google von Amts wegen prüfen.

Das "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" (LSR) sieht vor, dass Verlage für die Nutzung ihrer Inhalte durch Suchmaschinen und Aggregatoren Lizenzgebühren verlangen können. Suchmaschinen dürfen jedoch "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen. Google lehnt es ab, für kleine Textausschnitte, sogenannte Snippets, zu bezahlen. Die Verlage hatten sich daran gestört, dass sie von Google schriftlich aufgefordert worden waren, auf die Durchsetzung des LSR ganz zu verzichten und zu erklären, keine Vergütungsansprüche gegen Google geltend zu machen.

Das Bundeskartellamt erklärte nun, die von VG Media in der Beschwerde erhobenen Vorwürfe beschränkten sich überwiegend darauf, auf die Möglichkeit von Kartellrechtsverstößen durch Google hinzuweisen, wenn Verlage sich bei dem Dienst Google News auf dieses LSR berufen. "Sie knüpfen aber nicht an ein konkretes Verhalten von Google an", bemängelt die Behörde. "Dies gilt auch für den Beschwerdevorwurf, dass Google den Presseverlagen bei der Listung von Suchergebnissen in der allgemeinen Google-Suche Nachteile zufüge, um sie zu einem Verzicht auf die Geltendmachung des Leistungsschutzrechts zu zwingen."

In einem Schreiben an die die Verlage platzierte das Kartellamt dem Bericht der "FAZ" zufolge übrigens eine deutliche Warnung: Ob die Verleger-Gemeinschaft VG Media in Sachen Leistungsschutzrecht nicht selbst ein verbotenes Kartell sei, werde die Behörde vielleicht auch noch prüfen. (dpa/tc/cvi)