Elektronischer Zahlungsverkehr

Bundesbank: SEPA hat weiterhin höchste Priorität

Jüngst hat die EU-Kommission eine Verlängerung der Übergangsfrist auf SEPA vorgeschlagen. Die würde jedoch nichts an der Einführung des SEPA-Formats zum 01. Februar 2014 ändern. Die Bundesbank mahnt daher zur Umstellung.

"Die SEPA-Umstellung muss für alle Marktteilnehmer weiterhin höchste Priorität haben", sagte Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank. Nach Angaben der Bundesbank waren im Dezember von allen in Deutschland aufgegebenen Überweisungen 45,44 Prozent SEPA-Überweisungen (November 2013: 32,31 Prozent). Noch etwas geringer fällt die Quote naturgemäß bei den Lastschriften aus, hier waren 17,67 Prozent (November 2013: 10,36 Prozent) aller in Deutschland eingereichten Lastschriften SEPA-Lastschriften.

Formatwechsel: Die Umstellung aufs SEPA-Format auf europäischer Ebene schreitet voran, insbesondere die Basislastschriften (SCT) haben zugelegt.
Formatwechsel: Die Umstellung aufs SEPA-Format auf europäischer Ebene schreitet voran, insbesondere die Basislastschriften (SCT) haben zugelegt.
Foto: Europäische Zentralbank

Auf europäischer Ebene sieht es etwas besser aus, hier meldet die Europäische Zentralbank, das 74 Prozent der Überweisungen (SCT - SEPA Credit Transfer) bereits dem SEPA-Format entsprächen. Bei den SEPA-Basislastschriften (SDD SEPA Core Direct Debit)) sei man inzwischen bei 41 Prozent angelangt, im November 2013 waren es noch 26 Prozent.

Anfang Januar 2014 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Umstellung auf SEPA um sechs Monate bis zum 01. August 2014 zu verlängern. Die Verlängerung der Übergangsfrist ändert nichts an der Einführung von SEPA zum 01. Februar 2014. Sie bedeutet lediglich, dass Banken und andere Zahlungsinstitute die Möglichkeit bekommen, Zahlungen abzuwickeln, die nicht dem SEPA-Standard entsprechen. Dies wird nach dem 01. August 2014 dann definitiv nicht mehr möglich sein. Das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten müssen dem Vorschlag der EU-Kommission noch zustimmen, damit dieser in Kraft tritt.

"Eine mögliche Fristverlängerung um sechs Monate darf aber nicht dazu führen, dass Marktteilnehmer ihre SEPA-Projekte aufschieben. Die Umstellungsarbeiten müssen konsequent fortgesetzt und zeitnah abgeschlossen werden", so Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, weiter. "Dies ist im Interesse aller, denn auch im Falle einer Fristverlängerung bleibt es dabei: SEPA kommt!"

Mit der Einführung von SEPA soll das grenzüberschreitende Bezahlen im entsprechenden Zahlungsraum vereinfacht und insbesondere vereinheitlicht werden. Der SEPA-Zahlungsraum umfasst die 28 EU-Staaten sowie die Schweiz, Island, Norwegen, Monaco und Liechtenstein. Jede Menge Informationen und Angaben zur Umstellung finden Sie auf unserer SEPA-Themenseite. (mje)