"BSG-Urteil gefährdet Hunderttausende Arbeitsplätze!"

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts werden GmbH-Geschäftsführer verpflichtet, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Rund einer Million Betroffenen drohen hohe Nachzahlungen.

Nach nunmehr vorliegender Begründung eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. November 2005 (Az: B 12 RA 1/04 R) sind die Konsequenzen für den Arbeitsmarkt und die Situation des Mittelstands in Deutschland noch gar nicht absehbar.

In dem vorliegenden Urteil werden Inhaber von klein- und mittelständischen Betrieben in Form der GmbH mit der Argumentation, sie seien scheinselbstständig, gegebenenfalls sogar rückwirkend zur Beitragszahlung in die Rentenversicherung verpflichtet. Aus vorläufigen Vermutungen wurde jetzt, nach Prüfung der Urteilsbegründung, Gewissheit:

Jeder GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer kann hierdurch mit einem bis zu fünf Jahre rückwirkenden Rentenversicherungsbescheid in fünfstelliger Höhe rechnen.

So manche GmbH mag dies gegebenenfalls zur Anmeldung ihrer Insolvenz zwingen. Die Folge bei bis zu einer Million GmbHs in Deutschland: Hunderttausende Arbeitsplätze gehen verloren, die bisher auch Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung waren. Ironischerweise treten an ihre Stelle dann die GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, die ihre neue Rentenversicherungspflichtigkeit finanziell überlebt haben.