British Telecom klagt wegen Hyperlink-Patent

Die British Telecom (BT) hat gegen den amerikanischen Internet Service Provider Prodigy eine Klage wegen der Verletzung eines Hyperlink-Patents eingereicht. Prodigy ist dabei der erste von 17 US-Providern, der Lizenzgebühren und Schadensersatz an den Telekommunikationskonzern bezahlen soll.

Die British Telecom hatte sich 1976 in Großbritannien eine Technologie schützen lassen, die als Basis der Hyperlinks im Internet gilt. 1977 beantragten die Briten die Übertragung des Patents auf die USA, wo es noch bis 2006 gültig ist. Die in Europa angemeldeten Patente liefen schon in den 90er Jahren aus.

Im Sommer dieses Jahres hatte die BT den 17 US-Providern ihre Absicht mitgeteilt, für die Nutzung von Hyperlinks Lizenzgebühren zu verlangen. Sollten die betroffenen Unternehmen eine Zahlung verweigern, werde man diese auf rechtlichem Wege erzwingen, hieß es. Dies ist jetzt der Fall. Über die Höhe der Summe machte die British Telecom aber keine Angaben.

Ob der Telekommunikationskonzern mit seiner Klage in den USA eine Chance hat, muss sich erst noch erweisen. Schließlich muss die British Telecom belegen, dass ihre Hyperlink-Technologie vor der Einreichung des Patents nicht öffentlich bekannt war beziehungsweise bereits eingesetzt wurde.

Näheres zum Thema lesen Sie im Beitrag Sind Links illegal? (jma)