Staatstrojaner

BKA – Software für Online-Durchsuchung ist einsatzbereit

Das Bundeskriminalamt (BKA) unternimmt einen neuen Anlauf, mit "Staatstrojanern" auf Verbrecherjagd zu gehen. Die Software für die Online-Durchsuchung sei inzwischen einsatzbereit, aber sie sei seit 2011 nicht zum Einsatz gekommen, berichtete das Bundesinnenministerium am Freitag.

Grund dafür sei, dass es seither keinen richterlichen Beschluss für eine entsprechende Untersuchung gegeben habe. Der erste Versuch in Deutschland mit einem "Staatstrojaner" zu fahnden, wurde wegen rechtlicher Bedenken und technischer Mängel gestoppt. Nun treibt das BKA die Entwicklung eigener Software voran, um Internet-Telefonie und Chats in Echtzeit zu überwachen.

Die Regierung teilte darüber hinaus in einer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei mit, eine zweite selbst entwickelte Späh-Software zur Überwachung laufender Kommunikation (Quellen-TKÜ) sei derzeit noch in Arbeit. Sie sei in der "Implementierungsphase" und werde demnächst getestet. Es sei noch zu früh, um einen konkreten Termin für den Abschluss dieser Entwicklung zu nennen.

Diese Quellen-TKÜ-Software sei mit Unterstützung der Firmen CSC-Deutschland und 4Soft entwickelt worden. Parallel dazu gebe es Überlegungen, eine Software für den gleichen Zweck zu kaufen. Über die Antwort der Bundesregierung hatten zuerst die "Süddeutsche Zeitung" sowie der NDR berichtet.

Bei der Online-Durchsuchung werden Daten auf der Festplatte eines Verdächtigen abgeschöpft. Die sogenannte Quellen-TKÜ-Software dient dagegen der Überwachung laufender Gespräche und Chats. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Online-Überwachung in einem Urteil von 2008 enge Grenzen gesetzt. So ist das Durchforsten aller Dateien auf einem Computer nur erlaubt, wenn etwa ein Mord, eine Entführung oder eine Geiselnahme drohen.

Die Zusammenarbeit zwischen dem BKA und der deutschen Firma CSC ist spätestens seit der Affäre um US-Spionage in Deutschland umstritten, weil das Mutterunternehmen in den USA ein wichtiger Dienstleister des Geheimdienstes NSA ist. Im Oktober 2011 hatte der Chaos Computer Clubs festgestellt, dass der damalige "Staatstrojaner" sehr viel mehr ausspähen konnte, als rechtlich zulässig gewesen sei. Daraufhin hatte die Bundesregierung beschlossen, eine neue Version der Überwachungssoftware künftig unter der Regie des Innenministeriums zu programmieren. (dpa/mje)