BKA geht gegen Anonymitätsdienst JAP vor

Erst jetzt wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt am vergangenen Freitag einen erneuten richterlichen Beschluss gegen den Anonymisierungsdienst JAP des AN.ON-Projekts der Technischen Universität Dresden erwirkt hat. Das Amtsgericht Frankfurt am Main ermächtigte das BKA damit, die Räume der TU Dresden zu durchsuchen.

Ziel war es, für polizeiliche Ermittlungen einen Protokolldatensatz zu finden, den die Mitarbeiter des AN.ON-Projekts aufgrund einer zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzten richterlichen Anordnung aufgezeichnet hatten. Hintergrund: Die Software JAP der TU Dresden verwischt die Spuren beim Surfen im Internet und macht den Nutzer anonym. Doch am 19. August erreichte das BKA, dass die AN.ON-Mitarbeiter die Zugriffe auf eine bestimmte IP-Adresse für einen bestimmten Zeitraum speichern und über die gespeicherten Daten Auskunft erteilen müssen. Eine Woche später setzte das Landgericht Frankfurt am Main diese Protokollierungs-Pflicht aus.

Wie die Betreiber von JAP, die TU Dresden und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein, am heutigen Dienstag mitteilten, hat das BKA aber am vergangene Freitag erneut einen richterlichen Beschluss erwirkt, der die Durchsuchung der Räumlichkeiten der TU Dresden erlaubt. Am Samstag dann kreuzten BKA-Beamte in der Wohnung des Direktors des Instituts für Systemarchitektur an der Fakultät Informatik, Prof. Dr. Hermann Härtig, auf und verlangten von ihm die Herausgabe des Protokolldatensatzes. Um eine Durchsuchung des Instituts durch die Polizeibeamten und damit größeren Schaden für die TU Dresden abzuwenden, gab Härtig den Datensatz heraus.

Die Betreiber von AN.ON halten dieses Vorgehen des BKA für rechtswidrig, da das Landgericht Frankfurt am Main den Protokollierungsbeschluss aufgehoben habe und damit nicht die Herausgabe des Protokolls fordern konnte. Das BKA umgehe diese Entscheidung "rechtsmissbräuchlich", indem es auf allgemeine Herausgabe- und Beschlagnahmebestimmungen (§§ 103, 105 StPO) ausweiche, heißt es in der Pressemitteilung der AN.ON-Betreiber. Daher werde man gegen den Durchsuchungsbeschluss rechtlich vorgehen. Eine gerichtliche Überprüfung des Vorgehens der Beamten des BKA sei "zwingend erforderlich", so die TU Dresden und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. (Jürgen Mauerer)