BITKOM: Gesetzliche Neuerungen für die ITK-Branche

Der Branchenverband BITKOM hat die für das Jahr 2005 anstehenden gesetzlichen Änderungen für die Informations- und Telekommunikationsbranche zusammengestellt.

Zu den wichtigsten Neuerungen im neuen Jahr zählt für den Branchenverband unter anderem das neue Zuwanderungsgesetz, das ab Januar die alte Greencard-Regelung ablöse. Für die rund 18.000 Greencard-Inhaber schaffe das Gesetz die Möglichkeit, nach fünf Jahren Arbeit in Deutschland mit ihren Familien im Land zu bleiben.

Neu, aber noch nicht endgültig abgesegnet, ist auch die Regelung zur Rücknahme von Altgeräten: Im Februar - so der Verband - wolle der Bundestag das Elektronikaltgerätegesetz beschließen. Es besagt, dass Verbraucher künftig ihre alten Elektrogeräte, zum Beispiel Handys, Computer oder Drucker, kostenlos zurückgeben dürfen. Die Entsorgung übernehmen die Hersteller. Das Gesetz tritt laut BITKOM voraussichtlich im August in Kraft.

In der Liste der BITKOM taucht auch die Änderung des Fernabsatzgesetzes auf. Sie soll den Verbrauchern mehr Schutz bei Einkäufen im Internet garantieren. Online-Händler müssen demnach ihre Kunden künftig umfassender informieren. Zum Beispiel muss bei Preisangaben für Produkte oder Dienstleistungen immer der Gesamtpreis erkennbar sein, inklusive Versandkosten, Steuern oder sonstiger Zusatzkosten, schreibt die BITKOM.

Ab Januar müssen Internet-Provider auch die technischen Voraussetzungen zur Überwachung von E-Mails vorhalten. Die Ermittlungsbehörden durften zwar schon bisher den E-Mail-Verkehr von Personen überwachen, die einer schweren Straftat verdächtigt werden. Häufig sei die Technik dafür aber noch nicht vorhanden gewesen, berichtet der Branchenverband.

Für Betriebe und Selbstständige gelten ab 2005 auch neue Regeln für die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Folgende Daten müssen laut BITKOM künftig elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden: Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und die Lohnsteuerdaten der Arbeitnehmer. Dafür können die Arbeitgeber das ELSTER-Formular oder ein EDV-Buchführungssystem nutzen, wenn es über ein entsprechendes Übertragungsmodul verfügt. (uba)