Nachträglich hohe Abgaben für Hersteller

BGH: Volle Urheberrechtsabgabe auf Multifunktionsgeräte

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof ist auf Multifunktionsgeräte die Urheberrechtsabgabe in voller Höhe zu zahlen. Demnach müssen die Hersteller nachträglich hohe Abgaben auf die entsprechenden Geräte entrichten.

Vorangegangen war ein Rechtsstreit zwischen der VG Wort und Hewlett Packard. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Urheberrechtsgesetz einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, Importeur und Händler von Vervielfältigungsgeräten wie etwa Fotokopiergeräten. Die VG Wort ist verantwortlich für die Verteilung der Urheberrechtsabgabe an die schreibende Zunft. Nach dem nun ergangenen Urteil wird für jedes, bis 2001 von HP verkaufte, Multifunktionsgerät der volle Vergütungssatz fällig. Das heißt beispielsweise für ein Gerät mit einer Leistung von zwölf Farbkopien pro Minute ist eine Vergütung von 76,70 Euro zu zahlen.

Nach Ansicht von HP sei eine geringere als die gesetzlich bestimmte Vergütung zu zahlen, weil die Multifunktionsgeräte ja nur in geringem Umfang als Fotokopierer verwendet würden. Dass die Geräte auch noch drucken, faxen und kopieren können, ändert laut BGH nicht daran, dass sie in ihrer Kopierfunktion Fotokopiergeräten gleich stehen. Das jetzt getroffene Urteil gilt allerdings nur für die Vergangenheit. Seit dem 1. Januar 2008 gilt ein neues Urheberrecht. Danach müssen die Verwertungsgesellschaften und die IT-Industrie die Höhe der Abgabe aushandeln. Laut Gesetz muss die Vergütung in einem „angemessenen“ Verhältnis zum Preisniveau des Gerätes stehen.

Bereits im Dezember 2007 hatte der BGH entschieden, dass für Drucker keine Gerätevergütung zu zahlen ist. In diesem Jahr wird sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der Vergütungspflicht von Kopierstationen und PCs zu befassen haben.

Nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM werden die Hersteller verpflichtet, für alle zwischen 1997 und 2001 verkauften Multifunktionsgeräte nachträglich Urheberrechtsabgaben zu zahlen. Betroffen seien Druckermodelle mit Kopier- und Scanfunktion. Die Abgaben würden zwischen 38 und 614 Euro je Gerät liegen. Damit würden Abgaben in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro von der Industrie gefordert. (mje)