BGH: Internet-Auktionen sind rechtsverbindlich

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem Grundsatzurteil Internet-Auktionen für rechtlich verbindlich erklärt. Damit hat der Käufer eines Passats, dessen Höchstgebot weit unter dem Listenwert des Neuwagens lag, das Verfahren endgültig gewonnen.

Das höchste deutsche Zivilgericht bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (wir berichteten). Bei dem Rechtsstreit geht es um einen neuen VW Passat TDI mit 110 PS, der bei einer Internet-Versteigerung des Auktionshauses ricardo.de zum Höchstgebot von 26.350 Mark unter den Hammer gekommen war. Der Listenpreis lag mit 57.000 Mark jedoch mehr als doppelt so hoch.

Wegen der hohen Preisspanne hatte sich der Händler geweigert, den Wagen herauszugeben. Er wollte das Auto nur für 39.000 Mark verkaufen, hatte aber bei der Auktion versäumt, einen Mindestverkaufspreis anzugeben. Der BGH entschied jetzt, dass mit dem Höchstgebot des Klägers ein wirksamer Kaufvertrag zu Stande gekommen sei. In der Urteilsbegründung hieß es, der Vertrag könne auch per Mausklick zu Stande kommen. Damit sind Verkaufsangebote bei Internet-Auktionen genauso verbindlich wie bei einer herkömmlichen Versteigerung. (jma)