Verkaufte Geräte zwischen 2001 und 2007

BGH entscheidet über Urheberabgabe für Drucker und PCs

Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Donnerstag entscheiden, ob Computerhersteller für bereits verkaufte Drucker und PCs nachträglich eine Abgabe zahlen müssen. Mit der Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten Kopien ihrer Bücher und Artikel anfertigen können.

Die Werke von Autoren, Übersetzern oder Journalisten sind urheberrechtlich geschützt und Kopien in der Regel kostenpflichtig. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hat daher vier Gerätehersteller verklagt. Die Gesellschaft vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten und verwaltet deren Tantiemen. Sollte sie Recht bekommen, erhalten Schriftsteller, Übersetzer und Journalisten nachträglich Geld.

In dem Prozess geht es um Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft worden sind. Seit 2008 ist eine Vergütung festgelegt. Sollte der BGH die Hersteller zu der Abgabe verdonnern, könnten auf diese Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe zukommen. Der Rechtsstreit beschäftigt die Justiz seit elf Jahren. (dpa/mje)