Betreiber müssen aber nicht von sich aus zensieren

BGH bestätigt Anbieterhaftung für Foren-Beiträge

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer und müssen zweifelhafte Postings löschen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt diese bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt.

„Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen“, erklärt BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid. Der Betreiber eines Forums muss die Postings entfernen, sobald er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt. Allerdings muss er nicht proaktiv handeln. „Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden“, betont Smid. „Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen.“

Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. „Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.“ Wenn ein Beitrag eindeutig unzulässig ist, muss der Forenbetreiber ihn sofort löschen. In komplizierten Fällen darf er sich aber die nötige Zeit nehmen, um das Anliegen zu prüfen.

Wenn Foren-Anbieter auf solche Beschwerden nicht schnellstmöglich reagieren, riskieren sie Schadenersatz-Forderungen. Darüber hinaus rät der BITKOM den Betreibern, Fotos von Nutzern nicht mit einem Logo oder Wasserzeichen des Forums zu versehen. Auch sollten Beiträge der Nutzer nicht als redaktionelle Inhalte der Betreiber präsentiert werden. Dann droht eine Mitverantwortung bei Urheberrechtsverletzungen.

Die deutsche Rechtsprechung hat zu einer Ausdehnung der Prüfungspflichten geführt, die aus BITKOM-Sicht für Webseiten-Anbieter nicht mehr hinnehmbar sind. Zudem sollen sie teils dem europäischen Recht widersprechen. (ala)