Deutsche Provider zu Prism

Bei uns sind Kundendaten sicher

Das Prism-Projekt der US-Behörden hat einmal mehr gezeigt, wie verletzlich der Datenschutz in weltweit vernetzten IT-Systemen ist. Wir haben bei deutschen und in Deutschland tätigen Providern angefragt, wie sie es mit der Herausgabe von Kundendaten halten.

Anfang Juni haben die US-amerikanische "Washington Post" und der britischen "Guardian" erstmals vom seit 2007 laufenden Überwachungsprojekt "Prism" berichtet, in dessen Rahmen der amerikanischen Geheimdienst National Security Agency (NSA) die Kundendaten verschiedener Online-Dienste überwacht und analysiert. Bislang sind die Namen von neun Firmen bekannt, die sich am Prism-Projekt beteiligen (Microsoft, Google, Facebook, Yahoo, Apple, AOL und Paltalk, sowie Skype und YouTube).

Wir haben die Veröffentlichungen zum Anlass genommen, bei einigen in Deutschland aktiven Cloud-Provider nachzufragen, wie sie es mit dem Datenschutz und der Zusammenarbeit mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie Geheimdiensten halten.

Erster Anlaufpunkt aller Ermittler in Fragen der TK- und IT-Überwachung dürfte die Deutsche Telekom sein. Sie ist der größte Kommunikations-Provider mit dem breitesten Portfolio und betreibt die umfangreichste IKT-Infrastruktur in Deutschland. Auf Anfrage der COMPUTERWOCHE bestritt die Telekom auch nicht, dass die Behörden regelmäßig bei ihr vorstellig werden. "Die Anfragen werden bei der Telekom von Experten auf Rechtmäßigkeit geprüft und nur wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Auskunft an die Sicherheitsbehörden", antwortete der Bonner Konzern auf Anfrage. Zum Umfang gab der Carrier keine direkte Antwort. Er verwies dazu auf den TK-Überwachungsbericht vom Bundesamt für Justiz, der die Zahl der Verfahren unter anderem nach Straftatverdacht und Bundesland auflistet.

Telekom wird häufig angefragt

Die Telekom betonte indes, dass es grundsätzlich keinen direkten Zugriff internationaler oder nationaler Behörden auf Kundendaten gebe. Benötigten ausländische Sicherheitsbehörden Daten, müssten sie sich dafür im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens an deutsche Dienststellen wenden. Dort werde das Anliegen geprüft und bei positivem Bescheid der Telekom zugestellt, die wiederum ihrerseits die Anfrage juristisch bewertet. "Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, teilen wir der deutschen Behörde die angeordnete Auskunft mit", schilderte die Telekom das Prozedere.

Eine vergleichbare Prüfroutine durchlaufen auch die Ersuchen nationaler Behörden. Herausgegeben werden, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt, ausschließlich Verkehrsdaten, die die Telekom für den eigenen, reibungslosen Geschäftsbetrieb benötigt. Sie sammelt eigenen Angaben zufolge keine speziellen Daten auf Geheiß der Behörde.