Frankreichs Senat einigt sich auf Filesharing-Gesetz

Bei illegalem Filesharing droht Internetverbot

In Frankreich wurde für ein Gesetz gestimmt, das illegales Filesharing im Internet verbietet. Das Anti-Piraterie-Gesetz besteht aus einer Dreistufen-Regelung, die beim dritten Verstoß den Delinquenten von der Nutzung des Internets durch den Internet Service Provider (ISP) für ein Jahr ausschließt.

Die Internetprovider Frankreichs haben sich bereits mehrfach gegen eine solche Regelung ausgesprochen, da sie nicht die Verantwortung für die Einhaltung von Copyright-Gesetzen tragen wollen.

Im Juli hat Frankreich den Gesetzesentwurf auf EU-Ebene vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hat das Modell jedoch verworfen und sich zudem ausdrücklich gegen die Sinnhaftigkeit einer Internetsperre durch die ISPs ausgesprochen. In Frankreich hat der Senat das Dreistufen-Gesetz mit 297 Pro-Stimmen und nur 15 Gegenstimmen beschlossen. Verbindlich ist es jedoch noch nicht. Die Nationalversammlung muss ebenfalls noch zustimmen und kann das Gesetz zu Fall bringen. Eine mildere Version, bei der statt einer Internetsperre als dritte Stufe eine Geldstrafe vorgesehen wäre, wurde im Senat abgelehnt.

Im Detail sieht das Dreistufen-Gesetz vor, dass jemand, der beschuldigt wird, ein Internetpirat zu sein, zuerst eine Verwarnung per E-Mail bekommt. Wenn diese Person dann weiterhin Filme, Musik und Software oder Ähnliches aus dem Internet herunterlädt und dabei Urheberrechte verletzt, bekommt sie als nächsten Schritt eine Verwarnung per Post zugeschickt. Sollten diese beiden Verwarnungen keine Wirkung zeigen, muss der jeweilige Provider den Internetzugang dieser Person für ein Jahr sperren. Die Internetprovider in Frankreich sind jedoch der Meinung, dass dies nicht in ihren Aufgabenbereich fällt.

Allerdings gibt es auch Bestreben gegen das Urheberrecht. Den Anfang bildete freie Software wie Linux, der Browser Firefox oder das kostenlose Büropaket Open Office, von denen inzwischen fast jeder schon einmal gehört hat.

Doch längst gehen auch immer mehr Autoren, Musiker und Fotografen dazu über, auf den urheberrechtlichen Schutz ihrer Werke im Internet teilweise zu verzichten. Sie stellen ihre Werke unter eine so genannte freie Lizenz, welche die ungehinderte Verbreitung und in vielen Fällen auch Veränderungen der Werke erlaubt. Die freie Internet-Enzyklopädie Wikipedia, deren Qualität sogar die des Brockhaus übersteigen soll, ist dabei nur die bekannte Spitze des Eisbergs freier Inhalte. (pte/hal)