Service-Center

Behördenrufnummer 115: Dienst startet am 24. März

Noch im März startet in Deutschland in einigen Regionen die einheitliche Behördenrufnummer 115. Unter dieser Nummer sollen Bürger in Zukunft schnellen Rat und behördenübergreifende Informationen erhalten.

Nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM wollen 80 Prozent der Deutschen bei amtlichen Anliegen in Zukunft die Behördennummer 115 nutzen. Das habe eine repräsentative Umfrage des Hightech-Verbandes ergeben. In Anlehnung an die Notrufnummern 110 und 112 sollen Bürger unter 115 direkte, behördenübergreifende Informationen erhalten. Dieser Dienst startet am 24. März in den ersten Regionen, dann soll für rund zehn Millionen Menschen der Kontakt zu Behörden einfacher werden. „Die einheitliche Behördennummer 115 ist ein großer Schritt hin zu einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung. Diese guten Ansätze müssen nun weiter ausgebaut werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Die einheitliche Behördenrufnummer 115 muss ein möglichst großes Dienstleistungsangebot umfassen. Nur mit diesem Ziel kann der Service für den Bürger nachhaltig verbessert und Kosten in der Verwaltung gespart werden.“

Der Idee der Behördenrufs 115 nach, sollen zunächst die Mitarbeiter im Service-Center versuchen, das Anliegen des Anrufers zu erledigen. Können diese Mitarbeiter nicht weiterhelfen, soll eine Weiterleitung an Fachkollegen oder eine Aufnahme des Anliegens mit nachfolgender Weiterleitung erfolgen. Zunächst erfolgt ein zweijähriger Pilotbetrieb mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. Langfristig sollen alle Bundesbürger unter der 115 Auskunft von Behörden bekommen. Zum Start soll die Nummer montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar sein. Am Anfang würde sich das Angebot auf die, in einem Test ermittelten, hundert am häufigsten nachgefragten Leistungen der Kommunen beschränken sowie die jeweils 25 am häufigsten nachgefragten Leistungen der Bundes- und Landesverwaltungen. Als Beispiele nennt der BITKOM Fragen zur Abfallbeseitigung, Anwohnerparkausweise, Beglaubigungen sowie Gewerberegisterauskunft. (mje)