Herbst und Winter = Erkältungszeit

Arbeitsrechtliche Aspekte der Grippezeit

Gesundheits- und Hygieneregeln für die Mitarbeiter

Gegen die Ausweitung von Erkältung- und Grippeviren eignen sich die traditionellen Mittel wie

- Hände waschen

- desinfizieren von Gegenständen (Telefon, Türgriffe etc.)

- vorgehaltene Hand bei Niesen oder Husten

- zurückhaltende Körperkontakte unter den Mitarbeitern

Im Einzelfall kann der Arbeitgeber auch im Wege der Dienstanweisung anordnen, dass die oben genannten Maßnahmen durchgeführt werden. Eine solche Dienstanweisung muss billigem Ermessen entsprechen, also auch die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigen.

Unzumutbar wäre z.B., wenn der Arbeitgeber ein Desinfektionsmittel bereitstellt, was allergisch wirkt.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen zulässige Weisungen des Arbeitgebers bezüglich Gesundheitsschutzregelungen verstößt, kann dies zu einer Abmahnung führen. Im Wiederholungsfall stellt diese Pflichtverletzung sogar einen Grund zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung dar.