Herbst und Winter = Erkältungszeit

Arbeitsrechtliche Aspekte der Grippezeit

Der Herbst ist in den Unternehmen erfahrungsgemäß die Zeit mit den höchsten krankheitsbedingten Ausfallzeiten bei Mitarbeitern. Wir beleuchten Sinn und Unsinn verschiedener Möglichkeiten, der Erkältungswelle Herr zu werden.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer weitgehend beachteten Entscheidung vom 14.11.2012 (Az. 5 AZR 886/11) klargestellt, dass Arbeitgeber von einem Mitarbeiter bereits am ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung verlangen können. Diese Entscheidung ist alles andere als eine Revolution, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Mitglied im VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, bestätigt sie doch vielmehr die bereits gängige Beratungspraxis.

Jetzt im Herbst beginnt in den Unternehmen und Behörden erfahrungsgemäß die Zeit mit den höchsten krankheitsbedingten Ausfallzeiten bei Mitarbeitern. Wir beleuchten nachfolgend Sinn und Unsinn verschiedener Möglichkeiten, um der Erkältungswelle im Unternehmen Herr zu werden.

AU-Bescheinigung bereits am ersten Krankheitstag?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen bereits ab dem ersten Krankheitstag von Ihren Mitarbeitern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Ob dies der richtige Weg ist, Ausfallzeiten im Unternehmen zu reduzieren, steht jedoch nicht immer von vornherein fest.

Für eine AU-Bescheinigung am ersten Tag spricht, dass Arbeitgeber so sanften Druck auf ihre Mitarbeiter ausüben, damit diese sich ein Krankmelden gut überlegen. Der Hintergrund ist klar: Arbeitgeber wollen vermeiden, dass Mitarbeiter ohne Not zuhause bleiben.

Aus praktischen Gesichtspunkten ist jedoch eine solche Vorgehensweise nicht immer empfehlenswert: Zum einen dürfte ein Arztbesuch bei einem tatsächlich erkrankten Mitarbeiter den Heilungsprozess tatsächlich behindern. Folge: Der Mitarbeiter fällt dann länger aus als nötig.

Zum anderen besteht die Gefahr, dass ein Arbeitnehmer, wenn er erst mal beim Arzt ist, von diesem dann auch gleich für die ganze Woche "aus dem Verkehr gezogen" wird. So besteht das Risiko, dass ein Arbeitnehmer länger im Unternehmen fehlt, als wenn er nicht zum Arzt gegangen wäre.

Das Verlangen einer Bescheinigung gleich am ersten Tag würde sich somit als Bumerang erweisen.