Irreführende Angaben weit verbreitet

Aktion gegen unseriöse Anbieter mobiler Applikationen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Angebote von Mobilfunkanwendungen im Internet überprüft und bei zwei Dritteln der Seiten Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gefunden.

In Deutschland hat das BVL insgesamt 30 Websites unterschiedlicher Anbieter von Mobilfunkanwendungen wie Klingeltönen, Logos und Spielen überprüft. Die Sites machte es mit Hilfe von Suchbegriffen ausfindig, die regelmäßig auch von Verbrauchern auf der Suche nach günstigen Angeboten verwendet werden.

Seiten von 20 Anbietern wiesen Anhaltspunkte für Rechtsverstöße auf. Von diesen Anbietern haben 15 ihren Sitz in Deutschland und fünf im Ausland. Die häufigsten Verstöße betreffen irreführende Angaben zu Preis und Leistungsmerkmalen des angebotenen Diensts oder fehlende Angaben zur Identität des Anbieters.

Damit konnte das BVL gängige Erfahrungen vieler Verbraucher bestätigen. Nicht selten bewerben Anbieter etwa eine Anwendung für den Verbraucher als kostenfrei, obwohl versteckte Kosten für ein Abonnement anfallen. Die Vertragsbedingungen sind oft unauffindbar oder auch in einer fremden Sprache abgefasst. Möchte der Verbraucher sich schließlich beschweren, wird ihm dies vielfach verwehrt, da die Anbieter ihre Kontaktdaten verschleiern.

Die Verfolgung der gefundenen Verstöße hat bereits begonnen und wird in enger Abstimmung zwischen dem BVL und den beteiligten Verbänden fortgeführt. Im Zuge dessen haben die Verbände die Unternehmen bereits zur Einstellung ihrer unrechtmäßigen Praktiken abgemahnt und werden notfalls auch vor Gericht ziehen. Das BVL geht gegen dubiose Machenschaften grenzüberschreitend tätiger Anbieter gemeinsam mit den zuständigen Partnerbehörden im EU-Ausland vor. (dsc)

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