Abgemahnt wegen Tauschbörse: Nicht immer muss man zahlen

In den vergangenen Monaten erhielten zahlreiche Anwender Abmahnschreiben wegen der Nutzung von Tauschbörsen wie Emule oder Bit Torrent. Doch nicht immer ist die Rechtslage eindeutig, nicht immer ist es sinnvoll, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Nutzer von Tauschbörsen Post bekommen – unliebsame Post von abmahnenden Anwälten und von der Staatsanwaltschaft: Darin ging es um Tauschbörsen, um Unterlassungserklärungen und um viel Geld.

So verschickte eine Hamburger Anwaltskanzlei im Auftrag von sechs Majorlabels der Musikindustrie Abmahnschreiben. Man habe, heißt es da, herausgefunden, dass durch den Adressaten über eine Tauschbörse MP3-Dateien angeboten wurden. Obwohl es möglich sei, den Upload technisch zu unterbinden, habe dieser das nicht getan. Aufgeführt wird jeweils eine Liste mit den zur Verfügung gestellten MP3-Dateien, die IP-Adresse des Anschlusses und die genaue Uhrzeit. Daraufhin folgt eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, verbunden mit einer Rechnung, die sich in der Regel auf mehrere tausend Euro für Schadensersatz und Anwaltskosten beläuft. Dabei handelt es sich wohlgemerkt um ein Vergleichsangebot – zu erstatten seien eigentlich zehntausend Euro pro Titel. Wer damit nicht einverstanden ist oder gar nicht binnen der kurzen Frist reagiert, dem wird eine Klage angedroht.

In einem anderen Fall geht es um das Spiel Earth 2160. Der Hersteller des Computerspiels, die Firma Zuxxxez, veranlasste über die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Herausgabe der IP-Adressen von mehreren tausend Nutzern, die danach von einer Karlsruher Kanzlei Post erhielten. Hier gab es zudem bereits Hausdurchsuchungen zur Beweissicherung.