Moorhuhn - ein Fall für Arbeitsgericht und Staatsanwalt?

Die derzeit beliebte Jagd nach dem Moorhuhn findet meist in Büros statt. Dabei geht oft ein beachtlicher Teil der Jagd zu Lasten der Arbeitszeit. Die rechtlichen Konsequenzen können von Kündigung bis hin zur Strafanzeige reichen.

Verständlich, dass das Abschießen des virtuellen Federviehs von den Arbeitgebern ungern gesehen wird und der Ruf nach rechtlichen Konsequenzen laut wird. Was bedeutet es nun aber, wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit, statt zu arbeiten, der Moorhuhnjagd oder anderen Spielen, frönt?

Grundsätzlich sind mehrere Rechtsfolgen zu unterscheiden, die nebeneinander zum Tragen kommen. Einerseits arbeitsrechtliche Folgen, wie Abmahnung, Kündigung und Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers, andererseits strafrechtliche Folgen auf Grund eines Betrugs zum Nachteil des Arbeitgebers.