'Neue' Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails

Zum 1. Januar 2007 ist das EHU-Gesetz in Kraft getreten. Seit dem herrscht große Unsicherheit, für wen welche Angaben in E-Mails und Newslettern Pflicht sind. Denn bei fehlenden Pflichtangaben in der E-Mail droht schnell eine Abmahnung.

Das "Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) enthält auch Änderungen der Bestimmungen über Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Es wurde klar gestellt, dass diese Angaben auch in geschäftlichen E-Mails, Faxen etc. enthalten sein müssen.

Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage und den Handlungsbedarf für die betroffenen Unternehmen. Eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse finden Sie am Ende des Beitrages.

1. Inhalt der Gesetzesänderung

Es gibt eine Vielzahl von Einzelregelungen über Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen. Diese finden sich unter anderem im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im GmbH-Gesetz (GmbHG) und im Aktiengesetz (AktG). (Zum Umfang der Pflichtangaben im Einzelnen siehe unten unter Ziff. 4)

Diese Regelungen begannen bisher sinngemäß mit: "Auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen" die dann in den jeweiligen Vorschriften weiter spezifizierten Angaben enthalten sein.

Mit dem EHUG hat der Gesetzgeber diese Bestimmungen um den Passus "gleichviel welcher Form" ergänzt, so dass diese nun wie folgt lauten: "Auf allen Geschäftsbriefen gleichviel in welcher Form, die ...".