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Compliance, GDPdU

Das ungeliebte Kind E-Mail-Archivierung

von Jan-Bernd Meyer, 15.06.2006 (publiziert)
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Aufmacher
Trotz eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen wird das Thema E-Mail-Archivierung in deutschen Unternehmen nur widerwillig angenommen - obwohl es arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Die Frage nach der unternehmensinternen E-Mail-Archivierung, so viel stellt man bei der Recherche fest, ist geeignet, ungewöhnliche Gefühlsregungen beim Telefonpartner zu provozieren. "Oh Gott ja, E-Mail-Archivierung", stöhnt einer.
Er ist IT-Verantwortlicher eines sehr großen deutschen Automotive-Konzerns aus Nordrhein-Westfalen und will nicht genannt werden. Das Thema löst bei ihm kleinere nervöse Reaktionen aus. Ein Kollege von ihm aus dem Baden-Württembergischen, Mitarbeiter eines Konzerns, der in seinem Produktsegment Weltmarktführer ist, bescheidet die Frage nach neuen IT-Projekten mit der bezeichnenden Antwort, es gebe einige, "E-Mail-Archivierung gehört Gott sei Dank nicht dazu." Bei einem großen Berliner Unternehmen hat man gerade ein Projekt zur E-Mail-Archivierung ins Leben gerufen - drei Jahre, nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine entsprechende Gesetzeslage geschaffen hat.

Fristlose Kündigung

Saumselige IT-Chefs wandeln dabei auf dünnem Eis: Kann ihnen mangelhafte Pflichterfüllung nachgewiesen werden, so bekommen sie arbeitsrechtliche Probleme - mit der möglichen Konsequenz einer fristlosen Kündigung. Zudem könnte das Management de jure Schadensersatz von ihnen fordern, falls das Finanzamt die Unternehmenswerte aufgrund der lückenhaften Geschäftskommunikation einer Zwangsschätzung unterzieht, denn die fällt mit Sicherheit eher zu hoch als zu niedrig aus.
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