EuGH-Generalanwalt

Daten von Europäern in den USA schlecht geschützt

Durch den Streit zwischen Facebook-Kritiker Max Schrems und dem weltgrößten Online-Netzwerk könnte die Übermittlung der Daten von Europäern in die USA schwieriger werden. In einem Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) befand Generalanwalt Yves Bot, dass die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, mit der das Datenschutz-Niveau der USA als ausreichend eingestuft wurde, ungültig sei.

Grund sei, dass "das Recht und die Praxis der Vereinigten Staaten es gestatten, die übermittelten personenbezogenen Daten von Unionsbürgern in großem Umfang zu sammeln, ohne dass diese über einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verfügen", argumentierte Bot. Das Gericht folgt der Meinung des Generalanwalts, der als Gutachter auftritt, in den meisten Fällen, aber nicht immer. Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet.

Der Österreicher Schrems hatte sich 2013 bei der irischen Datenschutzbehörde darüber beschwert, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Dabei verwies er auf die Enthüllungen des Informanten Edward Snowden. Die irischen Datenschützer lehnten die Beschwerde ab. Dabei beriefen sie sich unter anderem auf die Entscheidung der EU-Kommission. Das zuständige irische Gericht will vom EuGH wissen, ob die irische Behörde sich auf die Brüsseler Entscheidung berufen durfte - oder ob sie vielmehr selbst hätte ermitteln können oder müssen.

Bot ist der Ansicht, dass die Entscheidung der Kommission die nationalen Behörden nicht daran hindere, die Übermittlung von Daten in die USA auszusetzen.(dpa/ad)