Skylock nutzt Netzwerkstandard SS7

Unternehmen verkaufen Software zur Handy-Ortung

Nicht nur Geheimdienste und die Polizei können den Standort eines Handy-Nutzers bestimmen. Wie die Washington Post berichtet, bietet unter anderem das US-Unternehmen Verint Landesregierungen und Behörden eine Software namens Skylock an.

Mit der Software Skylock kann theoretisch jeder Käufer ein jedes Mobiltelefon ohne weiteres ausfindig machen kann. Zur Ortung muss der Nutzer dieser Anwendung lediglich die gesuchte Telefonnummer eintragen - in Städten wird der Standort bis auf wenige Häuserblocks, in ländlichen Regionen auf wenige Kilometer genau bestimmt. Die Standortbestimmung kann auch dann erfolgen, wenn sich die gesuchte Telefonnummer nicht im nationalen Mobilfunknetz, sondern auch auf einem anderen Kontinent befindet.

Dass die Ortung so verhältnismäßig einfach funktioniert, daran trägt der alte, global errichtete Netzwerkstandard SS7 Schuld. Die Technologie ist dafür verantwortlich, die Funkzelle, und damit auch die Position eines Handy-Nutzers im Minutentakt zu erfassen und an die Provider zu übermitteln, damit diese aus- und eingehende Anrufe und Dienste zielgenau an ein jedes Telefon richten können. Nun sind aber auch andere Überwachungssysteme dazu in der Lage, diese Schwachstelle auszunutzen und über die Position der Handy-Nutzer Buch zu führen. Theoretisch wird es durch diesen recht einfachen Mechanismus auch weniger entwickelten Ländern oder Kriminellen möglich gemacht, jeden Bürger zu überwachen.

Es ist nicht bekannt, welche Regierungen die Technik bislang erworben haben, ein Vertreter teilte der Washington Post aber mit, dass sie in den vergangenen Jahren an Dutzende Staaten verkauft wurde. Zwar ist die Ausfuhr einer derartigen Technologie aus den USA grundsätzlich verboten, allerdings hat der Anbieter auch in anderen Ländern Geschäftsstellen errichtet und kann damit eine solche Beschränkung aushebeln. In Deutschland darf die Ortung eines Handys <a href="http://www.areamobile.de/news/25205-tatort-thema-handy-ortung-wer-darf-wie-handys-orten">nur durch die Polizei oder mit Einverständnis seines Besitzers erfolgen. (cvi)

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