Datenschutzbedenken

"Gefällt mir"-Knopf könnte bald mit 50.000 Euro Strafe belegt werden

Zumindest wenn es nach dem Willen von "Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" geht.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanseiten bei Facebook und die Social-Plugins wie zum Beispiel den "Gefällt mir"-Knopf von ihren Webseiten zu entfernen. Derartige Angebote würden gegen das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen.

Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe in die USA und es werde so genannte Reichweitenanalyse betrieben. Bis zu zwei Jahre tracke Facebook nach Aussage des ULD Besucher. Das verstoße gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht.

Bis Ende September 2011 sollen alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein die Datenweitergabe über ihre Nutzenden an Facebook einstellen und entsprechende Dienste deaktivieren.

Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies laut eigener Aussage bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro. (jdo)