Bürgerproteste erfolgreich

Britische Regierung legt Vorratsdatenspeicherung auf Eis

Die Einführung der per EU-Richtlinie vorgeschriebenen Vorratsdatenspeicherung bleibt weiterhin ein heißes Eisen der europäischen Politik. Großbritannien setzt vorläufig die Einführung der Datenspeicherung nicht ein.

Während die entsprechende nationale Umsetzung in Deutschland bereits Anfang 2008 in Kraft getreten ist, muss die Regierung in Großbritannien, das als Vorreiter in Sachen Überwachung gilt, nun angesichts zunehmender Bürgerproteste ihre Pläne zur Errichtung einer umfassenden Datensammlung des gesamten E-Mail- und Telefonverkehrs der Bevölkerung zumindest vorläufig auf Eis legen. Der aktuelle Rückzieher bedeutet aber nicht, dass sich die politischen Verantwortlichen in Großbritannien generell von ihren "Big Brother"-Plänen verabschiedet haben. Einem Bericht des Independent zufolge ist hierfür vielmehr die Angst der Regierung vor einer wütenden Reaktion aus den Reihen der Bevölkerung ausschlaggebend. Diese soll vor der kommende Woche anstehenden Verlesung des letzten Regierungsprogramms der derzeitigen Legislaturperiode nicht noch zu weiteren Protesten animiert werden. Im Kampf gegen den Terrorismus will man aber weiterhin an den Datenbankplänen festhalten, heißt es von einem Regierungssprecher.

"Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung liegen bereits seit 1997 in der politischen Schublade. Ihrer Umsetzung wurde aber erst nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 Tür und Tor geöffnet", stellt Christian Jeitler von der Datenschutzorganisation quintessenz, gegenüber pressetext fest. Die vorliegende EU-Richtlinie richte sich zwar ausschließlich gegen den Terrorismus, könne aber auf nationaler Ebene auch mit anderen Gefahren wie Internetkriminalität oder Kinderpornografie verknüpft werden. "Die Bedrohungsbilder, die hier ins Feld geführt werden, sind interessanterweise sehr flexibel", so Jeitler.

Die politischen Verantwortlichen, die sich für die Einführung einer derartigen Überwachungspraxis entscheiden, müssten sich zu jeder Zeit im Klaren sein, dass sie damit einen drastischen Eingriff in die Grundrechte der Bürger gutheißen. "In Bezug auf die Datenschutzgesetze beginnt sich in Europa ein Paradigmenwechsel abzuzeichnen, der das Ende der Unschuldsvermutung mit sich bringt. Durch die Vorratsdatenspeicherung ist es möglich, nicht nur bei einem dringenden Tatverdacht, sondern permanent Beweismaterial gegen Bürger zu sammeln, die bei Bedarf jederzeit gegen einen verwendet werden können", betont Jeitler.

Auch in Österreich liegt bereits ein entsprechender Gesetzesentwurf des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte vor, der bis zum 24. November in die Begutachtung gehen soll. "Was die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung betrifft, darf Österreich nicht zum Musterschüler der EU auf Kosten der eigenen Bürger werden und sollte es notfalls auch auf ein Vertragsverletzungsverfahren ankommen lassen, um solche Pläne zu vereiteln. Hinter derartigen Überwachungsvorstößen steht zumeist nur Panikmache, Verbrechen lassen sich damit ohnehin nicht verhindern", meint Jeitler. (pte/cvi)