Finanzämter

CCC hält Personenkennziffer für unzulässig

Der Chaos Computer Club weist darauf hin, dass erste Bürger von ihrem Finanzamt die elfstellige Steuer-ID zugewiesen bekommen.

Erste Finanzämter beginnen mit der Zuteilung der Steueridentifikationsnummern an alle Bürger. Jeder Bürger erhält bereits mit der Geburt eine lebenslang unveränderte Personenkennziffer, die jedoch bereits 1969 vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Mikrozensus-Urteil abgelehnt wurde. Zum Jahresende werden die alten Steuernummern automatisch in die neuen überführt. Die notwendigen Softwareupdates werden derzeit bei den Finanzämtern eingespielt.

Die für die Steuer-ID notwendigen gesetzlichen Grundlagen wurden bereits 2003 geschaffen und sollten zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit genutzt werden. Der Chaos Computer Club sieht jedoch weit reichende Verwendungsmöglichkeiten für diese Steuer-ID, da eine Weiterverwendung durch "Rechtsvorschriften" in der Abgabenordnung ausdrücklich vorgesehen ist. Der Chaos Computer Club verweist auf die umfangreichen Informationen der Humanistischen Union und rät allen Betroffenen zur Beteiligung an der Musterklage. Die Steuer-ID erhielt im Jahr 2007 den Big-Brother-Award in der Kategorie Politik. (jdo)