Rechtssicherheit noch nicht erreicht

Das BSI und der Hackerparagraf § 202c: TecChannel legt Beschwerde ein

Mit Schreiben vom 8.10. hatte die Staatsanwaltschaft Bonn verneint, dass das BSI mit Verlinkung auf „John the Ripper“ einen Straftatbestand erfüllt. Da die gelieferte Begründung nicht dazu geeignet ist, Rechtssicherheit hinsichtlich §202c zu schaffen, legt TecChannel nun Beschwerde beim Oberstaatsanwalt ein.

TecChannel hatte im September Strafanzeige gegen das BSI erstattet, unter anderem wegen eines direkten Links auf die Hacker-Software „John the Ripper“. Das Amtsgericht Bonn verneinte jedoch, dass dem BSI eine Straftat vorzuwerfen sei. Zwar geht der Staatsanwalt in seiner fünfseitigen Begründung viel auf die Strafbarkeit der Nutzung von so genannten dual-use-Programmen ein, diese Ausführungen betreffen aber nicht den Sachverhalt der Strafanzeige, da es dort um ein Hacker-Tool ging.

Weiterhin verweist der Staatsanwalt darauf, dass das Setzen eines Links auf „John the Ripper“ nicht den Charakter eines Software-Vertriebs habe. Von Vertrieb ist im §202c allerdings nicht die Rede, sondern nur von „sich oder einem anderen verschaffen“ beziehungsweise „zugänglich machen“.

Des weiteren unterstellt der Staatsanwalt mit seiner Begründung „Daneben ist im Sinne eines (an sich ausreichenden) Eventualvorsatzes nicht erkennbar, dass die von Ihnen Beschuldigten eine hinreichende konkrete Vorstellung einer Straftat hätten, die durch das Überlassen der Software vorbereitet werden könnte“, dass dem BSI nicht bewusst gewesen ist, dass die Software „John the Ripper“ in ihrer Ursprungs- und Vollversion ein Hacker-Tool ist. Gerade dieser Institution darf wohl ohne weiteres unterstellt werden, dass dies in voller Kenntnis und in dem Bewusstsein dessen geschah, dass es sich hier um ein Hacker-Tool handelt.

Insgesamt also eine Begründung, die nicht wirklich Rechtsicherheit schafft. Dementsprechend hat die Redaktion TecChannel mit Schreiben vom 31. Oktober 2007 Beschwerde beim Leitenden Oberstaatsanwalt am Landgericht Bonn eingereicht. (mha)