Security und Zutrittskontrolle im Rechenzentrum

Serverräume und Data Center wirkungsvoll absichern

Kontrolle innerhalb des Rechenzentrums

Alle im Blick: Videoüberwachung gehört in sensiblen Rechenzentren zur Standardausstattung.
Alle im Blick: Videoüberwachung gehört in sensiblen Rechenzentren zur Standardausstattung.
Foto: Equinix

Basierend auf den unterschiedlichen sicherheitsrelevanten Anforderungen, die den einzelnen Sicherheitszonen zugrunde liegen, sollten RZ-Verantwortliche Maßnahmen für die Kontrolle von Personen innerhalb des Data Center organisieren. Hierzu zählen unter anderem eine möglichst flächendeckende Videoüberwachung - Videoprotokolle sind zu archivieren - sowie Zugangskontrollen für einzelne Zonen über Schleusen. Der Zutrittsschutz für besonders zu schützende IT-Bereiche kann durch eine doppelte Absicherung mit unterschiedlichen Zutrittsverfahren ausgebaut werden. Wünschenswert ist, dass Kunden in herstellerneutralen Rechenzentren Einfluss auf die Sicherungsmaßnahmen innerhalb des Rechenzentrums nehmen können, soweit sie ihren eigenen Bereich betreffen. So lässt sich gewährleisten, dass firmeninterne Security-Vorgaben eingehalten werden.

Wartung und Kontrolle des Security-Equipments

Ein häufig vernachlässigter Aspekt bezüglich der für die aktive und passive Sicherheit verwendeten Systeme ist die regelmäßige Wartung. Während Fehler und Ausfälle häufig eingesetzter Bestandteile wie Zugangslösungen oder Videoüberwachung schnell augenscheinlich sind, geraten etwa Brandwarn- oder -Löschsysteme schnell in Vergessenheit.

Entsprechend sind eindeutig definierte Wartungspläne, die alle Bestandteile einer Sicherheitsinfrastruktur erfassen, unerlässlich. Wartungsintervalle sollten dort regelmäßig vorgesehen sein und entsprechende Arbeiten sowie erledigte Veränderungen oder Reparaturen dokumentiert werden.

Schulung des RZ-Personals

Neben der technischen Security-Ausrüstung spielt das Personal eines Rechenzentrums eine wichtige Rolle beim Umsetzen von Sicherheitskonzepten. Innerhalb der Belegschaft müssen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar definiert und - ebenso wie Alarmierungs- und Notfallpläne - nach außen transparent dargestellt sein.

RZ-Betreiber müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiter durch Einarbeitung, Einweisung und Zertifizierung nachweisbar qualifiziert werden. Diese Qualifikation ist durch regelmäßige Überprüfungen zu kontrollieren sowie durch Schulungen zu vertiefen und zu aktualisieren. Hierfür bieten sich folgende Themenbereiche an:

  • Bewertung von Vorfällen

  • Abläufe beim Eintreten von Eskalations- und Alarmierungsplänen

  • Schadensmindernde und deeskalierende Vorgehensweisen

  • Umsetzen von Notfallplänen und -prozessen

  • Kommunikationswege bei Ereignissen

  • Auswertungen von eingetretenen Vorfällen zur Optimierung der Vorgehensweisen