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Die wichtigsten Änderungen des BDSG

Neues Datenschutzgesetz zwingt Unternehmen zum Handeln

von Michael Rath, 06.08.2009 (publiziert)
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Fazit und Ausblick

Trotz dieser Reform sind die gesetzgeberischen Aktivitäten zur Neuregelung des Datenschutzrechtes noch nicht abgeschlossen. Eine Arbeitsgruppe der Bundesressorts prüft derzeit weiteren Handlungsbedarf und wird möglicherweise noch vor der nächsten Bundestagswahl weitere Entwürfe für ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorlegen. Die bislang zum Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Regelungen dürften zu zahlreichen Konflikten mit etablierten Abläufen im Unternehmen führen.
So werden durch das neue Gesetz, das in großen Teilen bereits ab Anfang September 2009 gilt, präventive und etwa im Rahmen der Korruptionsbekämpfung möglicherweise sogar notwendige Maßnahmen unterbunden. Ein angemessener Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen ist mit diesem Verbot jedoch noch nicht gefunden. Zudem sind die Unternehmen aufgerufen, ihre internen Datenschutz-Vorgänge auf den Prüfstand zu stellen, um dem novellierten Datenschutzgesetz und den nunmehr etablierten Mitteilungspflichten sowie den Anforderungen an die schriftliche Fixierung der Auftragsdatenverarbeitung nachzukommen. (hal)
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag unserer Schwesterpublikation Computerwoche.
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