17.09.2007
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Meinungen zum § 202c: Administratoren und Programmierer werden kriminalisiert

von Moritz Jäger

Letzter Ausweg Selbstanzeige?

Die Regierung hält sich zum Thema bedeckt, praktischerweise ist auch noch Sommerpause. Aber wie erhalten die betroffenen Berufsgruppen Rechtssicherheit? Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichtsentscheidungen ausfallen, heißt es bei E-Recht24. Vertrackte Situation: Erst muss man gegen das Gesetz verstoßen, um zu klären, ob man überhaupt dagegen verstößt.
Damit bleibt der Weg der Selbstanzeige. Das denken sich wohl auch die Macher von IchBinHacker.de, einem Portal, in dem sich jeder eintragen kann, der für die alltägliche Arbeit „Hacker-Tools“ nutzt. Aktuell stehen 121 Nutzer in der Liste, die auf Programme wie nmap, Traceroute, oder Nessus angewiesen sind. Nicht zu illegalen Zwecken, sondern für ihre tägliche Arbeit.
Ernst gemacht hat auch der Securityexperte Michael Kubert. Laut dem Spitblog bietet er viele der "unsicheren" Tools an, zusammen mit einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mannheim. Kubert selbst sagt: "Dann werden wir ja definitiv sehen, ob's strafbar ist oder nicht." Traurig, dass man im vielbeschworenen IT-Standort Deutschland zu solchen Mitteln greifen muss, um seine Arbeit zu rechtfertigen. (mja)

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