07.05.2002
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Praxis der digitalen Signatur

von KLAUS MANHART
Rechtlich ist die handschriftliche Unterschrift der digitalen Signatur gleichgesetzt. Doch in der Praxis verhindern fehlende Anwendungen und Standards die Ausbreitung der elektronischen Unterschrift.
Die juristischen Grundlagen für die digitale Signatur sind gelegt. Doch so recht in Schwung kommt sie nicht. Weder Privatanwender noch Unternehmen setzen in nennenswertem Ausmaß auf die elektronische Unterschrift. Die mangelhafte Infrastruktur sowie fehlende Standards hemmen die Ausbreitung der elektronischen Unterschrift ganz entscheidend.
Firmen schrecken dadurch vor größeren Investitionen zurück. Und im Privatbereich fehlen die Anwendungen. Doch die Optimisten unter den Sicherheitsexperten rechnen damit, dass diese Hindernisse in den nächsten Monaten weit gehend verschwinden.
Sicher ist derzeit allein die rechtliche Basis. Seit Mai letzten Jahres ist das neue Signaturgesetz in Kraft, das eine EU-Richtlinie umsetzt und das alte, sehr restriktive Gesetz aus dem Jahr 1997 ablöste. Mit Inkrafttreten des Gesetzes können Bürger und Unternehmen Dokumente digital unterschreiben.

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