Datenschutzrecht: Neue Mindestanforderungen an Unternehmen

Das neue Datenschutzrecht hat den Unternehmen weitere Belastungen beschert. Rechtsanwalt Johannes Fiala erklärt, womit man in Zukunft rechnen muss.
Der Schutzheilige des Deutschen muss "St. Bürokratius" heißen. Ein Präsident der Steinbeiß-Stiftung brachte es anlässlich einer Ansprache auf den Punkt "Die Deutschen haben ein geradezu erotisches Verhältnis zu Formularen". Der Gesetzgeber hat den Unternehmen weitere Belastungen beschert.
Gemäß dem "Artikel 1 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (BGBl. I S. 1970) vom 22.08.2006" kommen seit wenigen Tagen zusätzliche Belastungen auf kleine und mittlere Unternehmen zu.
Bußgeld und Abmahnung drohen bei Verstoß gegen den Datenschutz
In zahlreichen Unternehmen wurden die Vorschriften auch bei der eigenen elektronischen Datenverarbeitung (EDV) noch nicht umgesetzt. Dies kann z.B. ein Bußgeld und eine kostenpflichtige Abmahnung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nach sich ziehen.
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