Das BSI und § 202c: Der Hackerparagraf und das Bundesamt

Gegenwehr statt Flucht

Der Widerstand im Internet gegen den § 202c wächst zwar, wie unser Artikel “Meinungen zum § 202c: Administratoren und Programmierer werden kriminalisiert” zeigt. Allerdings scheinen die Aktionen und Kommentare nichts zu bewirken.

Wir von TecChannel sind ebenfalls von § 202c betroffen, berichten wir doch ausführlich über Sicherheitslücken und deren Beseitigung. Wir verweisen auf Tools, mit denen Sie Ihren Computer und die Unternehmens-IT checken und dann angemessen absichern können. Wie viele andere Internetseiten, haben wir deshalb unsere Artikelbestände und Download-Links aufwendig überprüft, um mehr Sicherheit zu erhalten – nicht vor Hackern und Straftätern, sondern vor der deutschen Justiz.

Auf der sicheren Seite sind wir dabei jedoch nicht, denn letztlich bleibt ein Interpretationsspielraum, den der schwammig formulierte Paragraf § 202c hinterlässt. Und schließlich haben wir uns die Hackertools ja vorher “verschafft”, um über sie berichten zu können.

Die Situation ist für uns so nicht mehr hinnehmbar, und wir haben deshalb beschlossen, aktiv dagegen vorzugehen. Unser Ziel ist es, eine gewisse Rechtssicherheit für uns und damit alle anderen seriösen Internetseiten sowie unsere Leser zu erreichen.

Wir haben deshalb die Bundesrepublik Deutschland und insbesondere deren ausführende Organe dem §-202c-Test unterzogen. Staatliche Einrichtungen mögen zwar Sonderrechte genießen, jedoch sollten sie ihren Bürgern keine illegalen Tools verschaffen. Andererseits zeigt ein strafrechtliches Vergehen eines Bundesamtes auch die Grenzen auf, die der Bürger nicht überschreiten sollte.