Mit Tablet und Smartphone in den Urlaub

Kostenfalle Datenroaming im Ausland

Egal ob Tablet oder Smartphone - vernünftig nutzen lassen sich die Devices nur wenn sie online gehen können. Und hier wird es im Ausland beim Datenroaming schnell teuer. Wir zeigen worauf Sie achten müssen.

Horrormeldungen wie eine Handy-Rechnung in Höhe von 11.200 Euro oder gar 46.000 Euro (ein Deutscher wollte in Frankreich ein TV-Sendung herunterladen) gehören heute in Europa glücklicherweise der Vergangenheit an, seit die EU eine Art Kosten-Airbag einführte. So gilt für deutsche User eine gesetzliche Kostenobergrenze von 59,50 Euro. Die Kostenobergrenze funktioniert so: Die Betreiber sind verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 Prozent der Kostenobergrenze beim Datenroaming erreicht hat. Wenn die Obergrenze erreicht ist, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung fortsetzen möchte.

Ab 1. Juli 2014 müssen die Betreiber die maximalen Kosten auf 0,23 Euro von 0,29 pro Minute senken. Für eingehende Anrufe im EU-Ausland gelten ab 1. Juli 2013 0,06 Euro pro Minute. Zusätzlich müssen die Betreiber nach 30 Sekunden eine Sekundengenaue Abrechnung bieten. Kunden werden durch eine automatische SMS beim Grenzübertritt über die Kosten informiert. Diese Regeln umfassen zunächst nur die Kosten für das Telefonieren.

Die Obergrenze für eine gesendete SMS wird auf 7 Cent gesetzt. Eingehende SMS der Betreiber zum Thema Datenroaming sind natürlich kostenlos.

Wichtig ist für viele Internetnutzer das Datenroaming ab dem 1. Juli 2014: Hier gilt eine Preisobergrenze von 24 Cent pro Megabyte. Sobald die Kosten 60 Euro übersteigen, muss der Betreiber den Zugang kappen. Kunden können das Limit aber selbst beim Anbieter erhöhen lassen. Beim Surfen außerhalb der EU müssen Anwender aber weiterhin aufpassen. Zwar muss der ausländische Betreiber auch hier die Daten in Echtzeit zum lokalen Provider übermitteln, aber gesichert ist das nicht. Diese Kooperationen ist freiwillig und es machen nicht alle Provider mit. Anwender sollen aber über eine SMS informiert werden, wenn der aktuelle Provider nicht an der Kooperation mitmacht.

In vielen Urlaubsländern gibt es keine Provider die bei dieser Kooperation beteiligt sind. Hier entstehen schnell höhere Kosten. Anwender sollten hier genau den jeweiligen Vertrag prüfen, oder besser bei Datenverbindungen auf WLAN setzen.

Doch in Zeiten, in denen hochauflösende Displays und Kameras in Smartphone und Tablets als state of the art gelten, kommen schnell große Datenmengen zusammen. Alleine die Übertragung eines einzigen höher auflösenden Fotos mit 4 MByte kostet so bei den Discountern fast 2 Euro. Und im EU-Datentarif, nach dem die vier deutschen Mobilfunkbetreiber abrechnen, würde die Übertragung des Fotos bereits mit über 3 Euro das Konto belasten. Idealerweise sollten Anwender also auch hier am besten auf WLAN-Verbindungen setzen. Diese sind meistens schneller und hier bleiben auch die Kosten unter Kontrolle.

Seit Juli 2013 darf ein MByte innerhalb der EU nur noch maximal 23,8 Cent kosten. Doch selbst mit diesen reduzierten Tarifen bleibt die Online-Nutzung in der EU ein teures Vergnügen, wenn man bedenkt, dass etwa ein dreiminütiges Youtube-Video rund 7 MByte verbraucht oder für eine Minute Web-Radio hören etwa 1,5 MByte anfallen.

Obacht: Musik streamen im Ausland sollten die Anwender besser unterlassen - das Datenvolumen ist sonst schnell verbraucht.
Obacht: Musik streamen im Ausland sollten die Anwender besser unterlassen - das Datenvolumen ist sonst schnell verbraucht.
Foto: Deutsche Telekom

Erschwerend kommt hinzu, dass die Preisbeschränkungen lediglich innerhalb der EU gelten. Auch in Reiseländern wie Ägypten oder beispielsweise Thailand zahlt der Kunde dagegen etwa bei T-Mobile 15,80 Euro pro MByte. Angesichts solch fürstlicher Roaminggebühren ist die Grenze des Kosten-Airbags schnell erreicht - in unserem Beispiel würde das nicht einmal für 4 MByte reichen. Denn der Airbag soll nach dem Willen der EU auch außerhalb der europäischen Staatengemeinschaft zur Anwendung kommen. Allerdings sollte sich der User nicht bedenkenlos auf die Kostenbremse verlassen, denn die EU-Vorschriften enthalten eine Lücke, die von einigen Mobilfunkanbietern nur allzu gern genutzt wird. Wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist, die erforderlichen Roaminginformationen flächendeckend zu erfassen und in Echtzeit auszutauschen, müssen die Carrier den Kosten-Airbag nicht umsetzen. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, den Reisenden bei der Ankunft in dem entsprechenden Land per SMS über diesen Umstand zu unterrichten.