Der bleifreie PC: Ganz oder gar nicht

von Hans-Jürgen  Humbert, 30.12.2005
PDF PDF | eBook eBook
Aufmacher
Zum 1. Juli 2006 tritt die RoHS-Richtlinie in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe nur in minimalen Konzentrationen in elektronischen Geräten verbaut werden.
Die Einhaltung dieses Gesetzes obliegt dem Hersteller, beziehungsweise dem Importeur. Bei Verstößen gegen das Gesetz haftet der Hersteller. Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances, Einschränkung gefährlicher Substanzen) soll die Verwendung von gesundheits- und umweltschädigenden Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten einschränken. Zu den auf der Liste stehenden Substanzen befinden sich die Elemente Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und Blei sowie polybromierte Biphenyle und Diphenylether.
EU-konform: Das im Oktober 2005 vorgestellte Business-Notebook Toshiba Tecra S3 entspricht bereits der RoHS-Richtlinie. (Quelle: Toshiba)
EU-konform: Das im Oktober 2005 vorgestellte Business-Notebook Toshiba Tecra S3 entspricht bereits der RoHS-Richtlinie. (Quelle: Toshiba)
EU-konform: Das im Oktober 2005 vorgestellte Business-Notebook Toshiba Tecra S3 entspricht bereits der RoHS-Richtlinie. (Quelle: Toshiba)
Zunächst ist der Hersteller verpflichtet, seine Produkte von diesen Zusatzstoffen frei zu halten. Aber nicht nur der Hersteller, auch Importeure müssen dafür sorgen, dass eingeführte Komponenten den gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Und das betrifft vor allem Schrauber und Assemblierer.
Auf der nächsten Seite: Jede Komponente zählt
 
Seite 1 von 7
Inhalt dieses Artikels

Kostenlose AppsGratis-Apps für Smartphones und Tablet-PCs
Holen Sie sich die kostenlosen TecChannel-Apps für iPhone, iPad, Android, bada und Windows 7 Slate. Oder nutzen Sie mobil.tecchannel.de für alle Geräte.



Links zum Artikel





Links zum Thema


Ihre Meinung zum Artikel
Benutzername:
Passwort: