Der bleifreie PC: Ganz oder gar nicht

Zum 1. Juli 2006 tritt die RoHS-Richtlinie in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe nur in minimalen Konzentrationen in elektronischen Geräten verbaut werden.
Die Einhaltung dieses Gesetzes obliegt dem Hersteller, beziehungsweise dem Importeur. Bei Verstößen gegen das Gesetz haftet der Hersteller. Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances, Einschränkung gefährlicher Substanzen) soll die Verwendung von gesundheits- und umweltschädigenden Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten einschränken. Zu den auf der Liste stehenden Substanzen befinden sich die Elemente Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und Blei sowie polybromierte Biphenyle und Diphenylether.

EU-konform: Das im Oktober 2005 vorgestellte Business-Notebook Toshiba Tecra S3 entspricht bereits der RoHS-Richtlinie. (Quelle: Toshiba)
Zunächst ist der Hersteller verpflichtet, seine Produkte von diesen Zusatzstoffen frei zu halten. Aber nicht nur der Hersteller, auch Importeure müssen dafür sorgen, dass eingeführte Komponenten den gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Und das betrifft vor allem Schrauber und Assemblierer.
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