Ausnahme gilt drei Jahre

US-Behörde erklärt Jailbreak für legal

Die US-Nationalbibliothek hat Jailbreaks für die nächsten drei Jahre auf die Liste der Ausnahmeregelungen gesetzt, die keinen Verstoß gegen das US-Urheberrecht darstellen. Somit verstoßen Benutzer und Entwickler des Jailbreaks nun nicht mehr gegen das Gesetz.

In den USA ist es seit letztem Montag offiziell kein Verstoß gegen das Urheberrecht mehr: Die Entscheidung der Library of Congress (LOC) besagt, dass gegen Kunden keine Strafverfolgung gemäß dem US-Urheberrecht Digital Copyright Millennium Act (DCMA) eingeleitet werden wird, wenn diese Sicherheitsvorkehrungen an ihren Smartphones aushebeln um ungenehmigte Anwendungen zu installieren.

Die erste Eingabe, um eine Ausnahmeregelung für Jailbreaking zu erlangen, fand bereits in 2008 durch die Bürgerrechtsbewegung EFF (Electronic Frontier Foundation) statt. EFF verlangte, dass Kunden für den persönlichen Gebrauch alle legal erworbene Programme von Dritt-Herstellern installieren dürfen sollen. Die Eingabe wurde offiziell von zwei Softwareherstellern unterstützt: Mozilla und Skype. Apple hingegen argumentierte, dass jede Legalisierung des Jailbreaks den Raubkopierern Tür und Tor öffnen wird und außerdem Apples Support-Kosten dramatisch steigen würden.

Jailbreaking wird seit dem Launch des Ur-iPhones eingesetzt und konnte trotz Modifikationen in der Firmware durch Apple niemals erfolgreich verhindert werden. Apple hat jedoch nie eine offizielle Klage gegen Kunden mit jailbroken iPhones oder Hersteller der Jailbreak-Methoden eingereicht. Mit der Entscheidung der LOC können nun Programmierer legal Software für iPhones erstellen, die keine Zulassung zu Apples App Store benötigen oder gar erhalten.

Auch wenn der Einsatz von Jailbreak legal ist, erlischt dennoch Apples Garantie für das Gerät. Nur ein vernachlässigbarer Prozentsatz aller iPhone-Besitzer geht dieses Risiko ein. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass große Anwendungsentwickler auf diese Randgruppe setzen und iPhone-Apps am App Store vorbei entwicklen würden. Ebenso unwahrscheinlich ist, dass als Reaktion auf diese Ausnahmeregelung Apple seine Vertragsbedingungen zum Entwickeln von iPhone-Software lockern wird.

Genau genommen könnte der Schuss nach hinten losgehen: Apple könnte alle Beschwerden über die Zulassungsbedingungen im App Store locker mit dem Argument abweisen, dass jede App, die nicht Apples Standard entspricht, doch problemlos via Jailbreak eingesetzt werden könnte und Apple somit keineswegs seine Marktmacht mißbraucht. (Macwelt/fho)