Gesetz geht ohne genaue Sanktionen an den Start
Französische Regierung: Anti-Piraterie-Gesetz soll kommen

Nachdem das Verfassungsgericht gegen die Geplanten Maßnahmen gegen Internet-Piraten Einspruch erhob, sieht Frankreich von Internetsperren gegen Sünder ab. Eine Aufsichtsbehörde wird dennoch geschaffen.
Das französische Verfassungsgericht erklärte am 10. Juni 2009 die geplanten Internetsperren für Urheberrechtsverstöße für nicht gesetzeskonform. Die anderen Punkte des geplanten Gesetzes gegen Internet-Piraten seien jedoch legal. Und Die Regierung von Frankreich will unbedingt daran festhalten. In einem Interview mit dem Fernsehsender Europe1 sagte Kulturministerin Christine Albanel, dass das Verfassungsgericht 90 Prozent des Gesetzes als konform sehe. Lediglich die Sanktionen seien verfassungswidrig, weil sie die im französischen Grundgesetz festgelegte Kommunikationsfreiheit beschränke.
Die Gegner des Gesetzes gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet feiern das Verbot der Sanktion als kleinen Sieg. Sie sehen die Internetsperren als Kern des Gesetzes. Die Regierung will das Gesetz nun ohne den Abschnitt über die Sanktionen in Kraft treten lassen. Wie die Urheberrechtsverletzer dann tatsächlich bestraft werden, soll zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. (mst)
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