Mehr als nur eine Formalie oder Gefälligkeit

Die Haftung des Admin-C bei Domainregistrierungen

Jede deutsche Internetseite braucht einen admin-c. Doch Vorsicht - diese Aufgabe birgt ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko. Gerade als Arbeitnehmer sollte man es sich zweimal überlegen, für den Arbeitgeber den admin-c zu geben.

Der Admin-C ist der administrative Ansprechpartner im Rahmen der Domainregistrierung bei der DENIC. Bei deutschen Internetadressen mit der Endung ".de" ist immer ein administrativer Ansprechpartner eingetragen. Es handelt sich hierbei immer um eine natürliche Person.

Der Admin-C ist die Abkürzung für "Administrativer Contact" nach den DENIC-Domainrichtlinien ist der Admin-C derjenige, der vom Domaininhaber benannt worden ist, um sämtliche, die Domain betreffende Angelegenheiten, verbindlich zu entscheiden. Somit ist der Admin-C die erste Kontaktperson der DENIC mit weitreichenden Befugnissen.

Der Admin-C ist ferner Zustellungsbevollmächtigter für den Domaininhaber, wenn dieser keinen Sitz in Deutschland hat. Auf der anderen Seite ist jedoch ausschließlich der Domaininhaber Vertragspartner der DENIC, der Admin-C ist lediglich dessen Bevollmächtigter. Dies kann insofern wichtig sein, wenn Domaininhaber und Admin-C auseinander fallen.