Neuregelung

Notrufe per Handy nur noch mit aktivierter SIM-Karte

Zum 01. Juli 2009 tritt eine Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz in Kraft. Danach sind Notrufe per Mobiltelefon nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich.

„Bislang war ein Notruf auch ohne SIM-Karte möglich, doch leider kam es häufig zu Missbrauch“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Die Notrufleitstellen würden immer stärker unter dem Missbrauch leiden. Daher dürfen die Mobilfunknetzbetreiber nur noch Notrufe durchstellen, die von Mobiltelefonen mit einer betriebsbereiten SIM-Karte stammen. Damit könnten die Verursacher nun einfacher straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Der Missbrauch des Notrufs sei eine Straftat und werde mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet, so der Branchenverband BITKOM. Jetzt seien die Verursacher einfacher zu identifizieren. Die Rufnummer wird immer an die Leitstelle übermittelt, auch wenn die Rufnummernübermittlung ausgeschaltet ist.

Bei Prepaid-Karten sei die Rückverfolgung und Zuordnung eines Anrufs gleichfalls möglich. Die Käufer von entsprechenden Prepaid-Karten müssen sich ausweisen und ihre Daten registrieren. Die Notrufnummer 112 kann in ganz Europa von Festnetz- und Mobiltelefonen aus kostenlos angerufen werden. Der Anrufer wird mit der nächstgelegenen Leitstelle von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst verbunden. (mje)