Apple Care

Tipps: Apple Care kündigen und weitergeben

Was manche Apple-Care-Kunden nicht wissen: Man kann den drei Jahre laufenden Vertrag kündigen oder weitergeben. So geht's.

Bei Verträgen gilt eigentlich die Regel: Immer das Kleingedruckte lesen. Allerdings hält sich kaum jemand daran – und so waren auch einige interessante Bedingungen von Apple Care selsbt für uns bis vor Kurzem neu. So ist wohl manchem Käufer der Garantieverlängerungen Apple Care und Apple Care+ nicht bekannt, dass man den Vertrag kündigen und sich den Restwert ausbezahlen lassen kann.

Apple-Geräte sind teuer, die Herstellergarantie gilt allerdings nur ein Jahr. Es besteht zwar zusätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist, diese ist aber begrenzt: So muss ein in der Gewährleistungsfrist auftretender Mangel schon bei Kauf bestanden haben. Mit Apple Care bietet Apple eine Service-Erweiterung respektive Garantieverlängerung. Diese deckt auch später entstehende Mängel ab, ist aber nicht ganz billig. Kauft man beispielsweise ein Macbook für 1449 Euro, kostet der drei Jahre geltende Schutzvertrag 249 Euro - oder 83 Euro pro Jahr. Beim Macbook Pro Retina ist der Vertrag teurer, hier sind es gleich 349 Euro pro Jahr. Sinnvoll finden wir den Vertrag vor allem für berufliche Anwender, ist doch die Reparaturabwicklung schneller und unkomplizierter, denn Gewährleistungsansprüche muss man schließlich beim Verkäufer durchsetzen. Fest vorgeschrieben ist die Laufzeit: Sie gilt genau drei Jahre ab dem Kauf der Hardware - auch wenn man den Vertrag erst später erwirbt. Nicht jeder will sein Apple-Gerät jedoch drei Jahre behalten und verkauft oder verschenkt es schon früher.

Vertrag weiterreichen oder Geld zurück

Was viele nicht wissen: Man kann einen bestehenden Vertrag kündigen oder übertragen, Apple Care ist nämlich an den jeweiligen Mac geknüpft. Die Methode der Übertragung ist etwas altmodisch: Will man den Vertrag auf den neuen Nutzer überschreiben, muss man per Post oder Fax dessen Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an Apple versenden. Die Adresse lautet:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, Faxnummer: +353 (0)21 428 3917

Vertragsnummer und Seriennummer des Produkts muss man zusätzlich angegeben, ebenso wie ein Einverständnis des neuen Besitzers. Laut Vertragsbedingungen bestehen weitere Formalia, so muss man dem neuen Besitzer auch alle Unterlagen wie Kaufbeleg, Plan-Bestätigung und das Verpackungsmaterial des Apple-Care-Vertrages übergeben.

Was man dafür vom neuen Besitzer erhält, bleibt dem eigenen Verhandlungsgeschick überlassen, wahrscheinlich macht man aber ein Verlustgeschäft. Der bei einer Ebay-Versteigerung womöglich etwas höher erzielte Verkaufspreis für ein Gerät mit gültigem Apple-Care-Vertrag fällt meist nicht so hoch aus wie der Restwert der Versicherung. In der Regel ist es deshalb sinnvoller, sich diesen Restwert auszahlen zu lassen – die zweite Lösung. Ähnlich wie bei der Vertragsübertretung kann man den Vertrag schriftlich kündigen und sich den anteiligen Wert auszahlen lassen. Dazu sendet man – ebenfalls per Post oder Fax – Kaufbeleg und Kündigungsschreiben an die oben bereits genannte Adresse. Hat man einen Vertrag über ein Macbook Pro Retina abgeschlossen und sind erst zwölf Monate verstrichen, bekäme man von Apple nach unserer Berechnung 209,40 Euro zurückerstattet. Haken dabei: Hat Apple bereits Reparaturen durchgeführt oder Serviceleistungen erbracht, rechnet Cupertino diese auf den Restwert an. Außerdem zieht Apple eine Servicegebühr von 25 Euro oder zehn Prozent des Restwertes ab. Komplizierter wird es, hat man Apple Care über einen Zwischenhändler erworben, etwa per Ebay-Kauf.

Die Situation bei Apple Care+

Übertragung und Rückerstattung sind auch bei einem Apple-Care+-Vertrag möglich. Diese Verträge bietet Apple zusammen mit dem Versicherer AIG für Käufer eines iPad, iPhone, iPad oder Apple Watch an - sie gelten zwei Jahre und ähneln eher einem Versicherungsschutz gegen Schäden. Gegen einen Selbstbehalt (100 Euro bei iPhone 6S) repariert Apple beispielsweise Unfallschäden.

Bei beiden Vertragsarten hat Apple übrigens vor kurzem ein nicht unwesentliches Detail geändert: Bei Verträgen, die man nach dem 27. August abgeschlossen hat, ist der Akku besser geschützt. Bisher galt der Akku als Verschleißteil, der nur bei Absinken der Akkuleistung auf unter 50 Prozent getauscht wurde. Offenbart vertraut Apple seinen Macbook- und iPhone-Akkus nun mehr - es gilt bereits ein Abfallen auf unter 80 Prozent schon als Schadensfall. Immerhin ist die Kündigungsmöglichkeit ein echter Vorteil gegenüber den Versicherungsverträgen von einigen Apple-Händlern. So gibt es ja neben Apple Care auch von Mac-Händlern Versicherungen wie den Hardware-Schutz von Gravis, Cancom-Care und die Garantieverlängerung von Notebooksbilliger. Hier handelt es sich aber weniger um Serviceverträge als um Versicherungen.

Ob ein Apple-Care-Vertrag für einen sinnnvoll ist, muss aber schlussendlich jeder selbst entscheiden. Ist doch eine schnelle Reparaturabwicklung für Heimanwender weniger wichtiger als für Selbstständige, die auf ihr Arbeitsgerät angewiesen sind.

(Macwelt/ad)